Lehrer, Nachbarn, Familienmitglieder, Jugend- und Sozialeinrichtungen oder die Polizei informieren die Jugendwohlfahrt über mögliche Probleme, Vernachlässigung oder Misshandlungen im familiären Umfeld. Der Großteil der Hinweise kommt aus Schulen und dem sozialen Umfeld, sagte Peter Binder, Sprecher von Sozial-Landesrat Josef Ackerl, am Montag zur APA. Auch die Exekutive schalte zum Beispiel bei kleineren Ladendiebstählen die Sozialarbeiter ein, die dann Kontakt mit der Familie sowie den Kindern aufnehme.

Pro Jahr gibt es in Oberösterreich 5.000 Hinweise auf Vernachlässigung und andere Missstände. Im Dezember 2005 erhielten 1.747 Kinder Unterstützung von der Jugendwohlfahrt, 1.135 Minderjährige wurden gänzlich in Einrichtungen wie Jugend- und Kinderheimen betreut. Ziel der Sozialarbeiter der Jugendwohlfahrt sei es zu helfen und Unterstützung anzubieten, erklärte Binder. Dieses Motiv stehe auch bei Besuchen und Gesprächen im Vordergrund.

Kindesentzug bei Gefahr

Ist jedoch Gefahr im Verzug und eine Situation für Kinder und Jugendliche untragbar, können diese den Eltern entzogen werden, berichtete der Sprecher. Weigern sich die Familien, kann dabei auch die Polizei eingeschalten werden. Bei geringfügigen Missstände, unter denen die Kinder bei den Eltern bleiben können, gibt es Fristen in denen die Erziehungsberechtigten - mit Unterstützung der Sozialarbeiter - das Problem lösen müssen.

Wird der Jugendwohlfahrt ein Hausbesuch oder der Kontakt zu den Kindern verweigert, sei dies natürlich ein Hinweis auf Gefahr im Verzug, meinte Binder. Die Familien seien entweder misstrauisch, könnten sich nicht eingestehen das Hilfe benötigt werde oder würden etwas verbergen wollen. Sozialarbeiter können in derartigen Fällen die Polizei informieren, um in die Wohnung zu gelangen. Diese Maßnahme müssen die Helfer allerdings im Nachhinein vor Gericht rechtfertigen können.

Schule wird eingebunden

Bei Meldungen durch die Schule hängt die Vorgehensweise der Jugendwohlfahrt von der Schwere der Vorwürfe ab, erläuterte Binder. Bei Konzentrationsstörungen oder leicht auffälligen Verhalten werde zum Beispiel ein gemeinsames Gespräch mit Eltern und Lehrern in der Schule gesucht. Dabei wird dann auch ein Hausbesuch verabredet, um mit dem Kind in gewohnten häuslichen Umfeld Kontakt aufzunehmen.

Durch den Besuch in den eigenen vier Wänden könne der Umgang und die Kommunikation in der Familie beobachtet werden, so Binder. Dabei achten Sozialarbeiter darauf, wie miteinander gesprochen wird oder ob die Kinder einem Elternteil aus dem Weg gehen. Auch ob versucht wird, die Kinder von den Mitarbeitern der Jugendwohlfahrt fern zu halten, sei ein wichtiger Aspekt.

Bei schwerwiegenden Vorwürfen, die zum Beispiel auf Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen, werden die Eltern direkt von der Jugendwohlfahrt vorgeladen, berichtete der Sprecher. Auch hier werde ein Gespräch mit dem Kind geführt und die Wohnsituation unter die Lupe genommen. Die Besuche werden dabei in den meisten Fällen im Vorfeld angemeldet. Neben Sauberkeit und dem aufgeräumten Zustand, achten Sozialarbeiter auf die Anzahl der Betten sowie die Ausstattung mit Kühlschrank, Waschmaschine und anderen notwendigen Einrichtungsgegenständen. (APA)