FC-Chelsea-Eigner Roman Abramowitsch wurde nach drei Jahren von Oleg Deripaska "entthront" - 500 reichste Russen wurden 2006 um 50 Prozent reicher
Redaktion
,
Moskau - Roman Abramowitsch ist nicht mehr länger der reichste Mann Russlands. An der Spitze der Rangliste steht nun Aluminium-Baron Oleg Deripaska mit einem Vermögen von 21,2 Milliarden Dollar (rund 16,3 Mrd. Euro), wie das russische Wirtschaftsmagazin "Finans" am Montag berichtete. Deripaska ist Chef des Aluminium-Konzerns Rusal, den er vor kurzem mit dem russischen Konkurrenten Sual zu einem der weltweiten Branchenführer verschmolz. Deripaskas Name fiel in der österreichischen Finanz-Öffentlichkeit in Zusammenhang mit Übernahmespekulationen zum Feuerfestproduzenten RHI.
Abramowitsch, Besitzer des englischen Fußballclubs FC Chelsea und ehemals Eigner des russischen Ölkonzerns Sibneft, landet in der Liste mit einem Vermögen von rund 21 Milliarden Dollar knapp hinter Deripaska auf Platz zwei. Abramowitsch hatte die Liste in den vergangenen drei Jahren jeweils angeführt.
Furore
Auf Platz drei der Rangliste landete mit einem Vermögen von 14,2 Mrd. Dollar der Chef des Nickel-Konzerns Norilsk, Michail Prochorow. Prochorow machte vor kurzem von sich reden, als er wegen des Verdachts der Förderung der Prostitution in Frankreich festgenommen worden war, weil er zahlreiche junge russische Mädchen in seinen Winterurlaubsort hatte einfliegen lassen.
Für die Rangliste der 500 reichsten Russen rechnet "Finans" in jedem Jahr den Wert der Aktien der russischen Unternehmer sowie deren geschätztes Privatvermögen zusammen. Zusammen besitzen die 500 reichsten Russen demnach 425,1 Mrd. Dollar, gut 50 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. (APA/AFP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.