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Foto: APA/DPA/Hildenbrand
Wien - Mit der Satzung des Kollektivvertrages setzt die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) ihren Weg zur Anerkennung der Leistungen der Beschäftigten im Sozialbereich erfolgreich fort. Erstmals sei es gelungen, auch Mitarbeiter von Betrieben oder Projekten (Transitmitarbeiter) mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsmarkt in den BAGS-Kollektivvertrag einzubinden, so BAGS-Vorsitzender Josef Weidenholzer am Freitag.

Mit der am 1. Jänner 2007 geltenden Satzung unterliegen auch Organisationen, die nicht Mitglied der BAGS sind, den Bestimmungen. Der BAGS-Kollektivvertrag ist in Österreich der einzige Kollektivvertrag (KV), der für den gesamten Sektor Gesundheit, Soziales, Behindertenarbeit und Kinder- und Jugendwohlfahrt Regelungen vorsieht. Aktuell sind knapp 70.000 Personen in diesen Bereichen beschäftigt.

Mindeststandards

Der BAGS Kollektivvertrag tritt an die Stelle von Teil-Kollektivverträgen verschiedener Organisationen oder Berufsgruppen in einzelnen Bundesländern und ersetzt mehr als 200 unterschiedliche Betriebsvereinbarungen. Er schafft für 60 Sozialberufe Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, wobei bereits bestehende, günstigere Regelungen aufrecht bleiben.

Die BAGS wurde im Februar 1997 als Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe mit freiwilliger Mitgliedschaft gegründet. Heute sind mehr als 200 Organisationen Mitglied der BAGS. Im Oktober 1997 wurde der Berufsvereinigung vom Bundeseinigungsamt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit die Kollektivvertragsfähigkeit für alle Bereiche zuerkannt. Die BAGS verhandelte mit den nun genannten Fachgewerkschaften GPA-DJP und Vida einen bundesweiten Kollektivvertrag für den gesamten Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste einschließlich Behindertenarbeit und Kinder- und Jugendwohlfahrt. Der BAGS Kollektivvertrag wurde im Dezember 2003 unterzeichnet und trat mit 1. Juli 2004 in Kraft. (APA)