Wien - Bereits erkämpfte Frauenrechte würden von der ÖVP-FPÖ-Regierung wieder ausgehöhlt, beklagt SPÖ-Frauensprecherin Barbara Prammer. Als Beispiel nennt sie das geplante Objektivierungsgesetz. Dieses reihe die Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes an die zweite Stelle. "Was da jetzt geplant ist, ist die Gleichbehandlung unter die Objektivierung zu stellen", kritisierte Prammer am Dienstagabend. Konkret heiße es etwa in dem Entwurfstext für das neue Objektivierungstext lediglich, in Abteilungen mit einem Frauenanteil unter 50 Prozent sei das Bevorzugen einer Frau bei Besetzen einer offenen Schule "gewünscht". Das jedoch bringe in der Praxis gar nichts. Zwei-Drittel-Mehrheit Das Objektivierungsgesetz sei übrigens die einzige aktuelle frauenpolitische Materie, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötige. Und diese zeichne sich so sicher nicht ab. Bei allen anderen Themen sei die SPÖ leider machtlos. Man werde im Vorfeld der Beschlussfassungen trotzdem mit massiver Kritik nicht sparen und der Bevölkerung zudem klarmachen, dass diese Beschlüsse die ersten sein würden, die von einer neuen Regierung mit SPÖ-Beteiligung wieder zurückgenommen werden. Steine des Anstoßes Die konkreten Steine des Anstoßes: die neue gender-mainstreaming-Regelung, die Mitversicherungs-Diskussion, das Thema gemeinsame Obsorge. In jedem Ministerium eine Gender-Expertin einzusetzen - nebenamtlich - mache nur Sinn, wenn diese dann auch tatsächlich die Kompetenz habe, etwas zu beeinspruchen. Das sei aber nicht der Fall. Daher sei die ganze Sache eine "reine Augenauswischerei". Die von Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) ins Rollen gebrachte Diskussion, die Mitversicherung für Hausfrauen ohne zu betreuende Kinder oder zu pflegende Angehörige zu streichen, sei vom Ansatz zwar gut. Aber die SPÖ würde sich eine damit einhergehende Stärkung der Eigenständigkeit der Frauen wünschen. Und das sei in keiner Weise absehbar. Rückschritt gemeinsame Obsorge Als besonders rückschrittlich wird von Prammer die "gemeinsame Obsorge" geschiedener Paare für ihre Kinder eingestuft. Nicht nur, dass vielen Frauen damit zugemutet wird, vor Gericht in einem zweiten Verfahren nach der Scheidung Schmutzwäsche waschen zu müssen. Sie befürchtet auch Auswirkungen auf die Unterhaltszahlungen. Denn wenn es heiße, es gebe gemeinsame Obsorge, sei der Schritt nicht weit zu sagen, der Mann komme ohnehin für die Kinder auf und müsse dann eben nichts mehr zahlen. Prammer geht zudem davon aus, dass auch das Thema Fristenlösung zu einem Thema werden wird. Die Regierung werde zwar die Fristenlösung an sich nicht angreifen. Aber es sei durchaus vorstellbar, dass sie sie "unmöglich macht" - etwa durch die Einführung eines zweiten Beratungsgespräches. (APA)