Wien - 14 Strafverfahren wegen Nichtanmeldung der Donnerstags-Demos gegen die Regierung flatterten dem "Veranstalter" Kurt Wendt schon vor einiger Zeit ins Haus. Am Montag hätte Wendt bei der Bundespolizeidirektion Wien vorstellig werden sollen. Tat er aber nicht. Stattdessen erhielt Wendts Anwalt Andreas Löw, den Akteninhalt. Löw hat nun zwei Wochen Zeit, um Stellung zu nehmen. Sonderlich beunruhigt zeigte sich Löw im STANDARD-Gespräch nicht: "Den Akt durchzusehen wird nicht allzu lange dauern. Da steht eh nur Blödsinn drinnen. Viel Arbeit wird das nicht." Versammlungsgesetz! Er, Löw, könne leicht nachweisen, dass Wendt bei einigen Demonstrationen gar nicht dabei war. "Selbst Bundeskanzler Schüssel hat ja gemeint, die Internetgeneration würde sich ohnehin von selbst organisieren", sagt Löw. Die Übergabe der Stellungnahme des Wendt-Anwalts erfolgt in 14 Tagen - das Urteil könne aber, schätzt Andreas Löw, Monate dauern. Und auch dann müsste Wendt lediglich mit einer Geldstrafe rechnen: "Das sind alles nur Verwaltungsverfahren, die unter nach dem Versammlungsgesetz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Wendt verurteilt. Es gibt sogar innerhalb der Polizei Stimmen, die das für völlig unnötig empfinden." Der "Angeklagte" möchte mit einer Stellungnahme noch ein paar Tage warten. (trö)