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Jan Ullrich ist zur Abgabe einer Speichelprobe bereit.

Foto: APA/ Weissbrod
Meldungen, wonach Jan Ullrich die Herausgabe einer DNA-Probe durch seine Anwälte verweigert, sind nicht zutreffend. In einem Schreiben vom 22. Januar 2007 an die Bonner Staatsanwaltschaft hat Jan Ullrich über seine Anwälte klar kommuniziert, dass er jederzeit bereit ist, eine Speichelprobe in Deutschland abzugeben. "Die aktuellen Veröffentlichungen sind falsch. Jan Ullrich hat seine Kooperationsbereitschaft gegenüber der Staatsanwaltschaft mehrfach deutlich gemacht", so sein Pressesprecher Michael Lang.

Der Rad-Profi wird die fortdauernde Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nicht weiter hinnehmen und konsequent gegen wahrheitswidrige Veröffentlichungen vorgehen. "Es ist derzeit leider opportun, über Jan wider besseren Wissens nur noch negativ zu berichten. Das ist eine unerträgliche Kampagne, mit der einer der erfolgreichsten deutschen Sportler demontiert werden soll. Man gewinnt den Eindruck, dass rechtsstaatliche Grundsätze im Hinblick auf Jan mit Füßen getreten werden.", so Lang.

Einspruch gegen die Weitergabe des Beweismaterials aus der Schweiz

Laut deutscher Agenturberichte allerdings sollte die Klärung des möglichen Doping-Falles Jan Ullrich und damit ein Comeback des 32-Jährigen in weite Ferne gerückt sein, weil die Anwälte Ullrichs fristgerecht Einspruch gegen die Weitergabe des Beweismaterials aus der Schweiz nach Deutschland eingelegt haben. Das bestätigte auch der zuständige Bonner Staatsanwalt Fred Apostel am Dienstag.

Auf Grund einer Strafanzeige der Rechtsprofessorin Britta Bannenberg ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft seit dem vergangenen Jahr gegen Ullrich wegen des Verdachts auf Betrug. Im Herbst hatten Schweizer Beamte auf Bitten ihrer deutschen Kollegen Ullrichs Privathaus in Scherzingen durchsucht. Dabei hatten sie unter anderem Notizbücher und Kalender sichergestellt. Kurz darauf hatte der ehemalige Tour de France-Sieger eine Speichelprobe abgeben müssen.

Der Herausgabe der Beweismittel an die Bonner Justiz hatten Ullrichs Anwälte vor wenigen Tagen in der Schweiz widersprochen. "Es handle sich um private Dinge," wird der hanseatische Jurist Schwenn auf focus.de zitiert, "die niemanden etwas angingen und die nicht zur Aufklärung des Verfahrens beitrügen." Gegen die Anzeigenerstatterin Bannenberg fuhr der Strafverteidiger schwere Geschütze auf: "Ich habe den Eindruck", so Schwenn, "dass sich da jemand auf Kosten meines prominenten Mandanten profilieren wollte."

Der niederländische Rennstall Rabobank hat nach einem Zeitungsbericht vom Dienstag (De Telegraaf) seine Fahrer aufgefordert, dem Team die Erlaubnis zur Verwendung ihrer DNA-Proben zu geben. Die Fahrer müssen demnach bei Dopingverdacht die DNA-Proben innerhalb von drei Tagen den Verbänden bzw. der Justiz zur Verfügung stellen. (APA/red)