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Der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.

Foto: EPA/JUAN VRIJDAG
Premieren prägen die bisherige Geschichte des Internationalen Strafgerichtshofs, schließlich gibt es ihn noch nicht einmal zehn Jahre, seit noch nicht einmal fünf Jahren kann er auch tatsächlich seinen Auftrag erfüllen. Am Montag war es wieder einmal so weit: Zum ersten Mal erhob das Strafgericht Anklage, und zwar gegen den ehemaligen kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga (derStandard.at berichtete ).

Eine Premiere ist letztlich auch der internationale Strafgerichtshof selbst, denn er ist das erste ständige internationale Gericht, vor dem einzelne Personen wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden können. Manche bezeichneten es aus diesem Grunde bereits überschwenglich als "Weltgericht".

Einschränkungen

Zwar ist es eine einzigartige Einrichtung, hat allerdings mit einer Reihe von Einschränkungen zu kämpfen. 104 der 192 UNO-Mitgliedstaaten haben das Statut inzwischen ratifiziert. Allerdings weigern drei bedeutende UNO-Mitglieder nach wie vor, dem Gerichtshof beizutreten: Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats USA, China und Russland.

Auch kann das Gericht nur über Verbrechen urteilen, die seit Inkrafttreten des Statuts am 1. Juli 2002 begangen wurden - und auch nur dann, wenn der betreffende Staat nicht in der Lage oder willens ist, die genannten Verbrechen selbst zu ahnden. Zudem dürfen nur Angehörige der Staaten angeklagt werden, die dem Gerichtshof beigetreten sind. Ebenso müssen die Verbrechen auf dem Staatsgebiet eines Mitgliedsstaates des Internationalen Strafgerichts begangen worden sein. Schließlich und endlich hat das Haager Gericht keine eigene Polizei, damit ist er auf die Kooperationsbereitschaft der Staaten angewiesen.

Kritik

Menschenrechtsorganisationen kritisieren, dass die Träger des neuen Gerichts bei weitem nicht genug Geld für den Schutz von Zeugen und Bürgerkriegsopfern einplanten. Kritik gibt es auch an den Anstrengungen der USA, durch bilaterale Abkommen mit einzelnen Staaten die Auslieferung von amerikanischen Staatsbürgern an das Gericht zu verhindern.

Trotz all der Hürden aber ist unbestritten, dass der Internationale Strafgericht ein bedeutender Fortschritt bei der Bekämpfung internationaler Verbrechen ist. Neben dem Abschreckungscharakter des Gerichts hob Kofi Annan die Tatsache hervor, dass Individuen zur Verantwortung gezogen werden können. Es verhindere damit das Entstehen jeder Kollektivschuld an Verbrechen. "Dieser Begriff ist der wahre Feind des Friedens, denn er trägt dazu bei, dass sich in der Bevölkerung über Generationen hinweg Hass auf andere fortentwickelt", sagte der damalige UNO-Generalsekretär im Jahr 2003 anlässlich der Angeblobung der Richter.

"Zeit der Straffreiheit ist vorbei"

Chefankläger Luis Moreno Ocampo wiederum betonte in einem Interview vergangenen Dezember: "Wir haben in den ersten Verfahren gesehen, dass es direkte Auswirkungen hat, wenn ein Verbrecher juristisch verfolgt wird. Die Anklage sendet ein zentrales Signal: Die Zeit der Straffreiheit ist vorbei."

Der Gedanke einer internationalen Strafgerichtsbarkeit ist alt, bereits im antiken Griechenland machte man sich darüber zum ersten Mal Gedanken. Aber erst Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden die ersten Vorläufer des nun bestehenden Gerichts. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges richteten die Alliierten die internationalen Militärtribunale von Nürnberg und Tokio ein, die über Kriegsverbrechen urteilten, die in Nazi-Deutschland und Japan während des Zweiten Weltkriegs begangen worden waren. Nach ihrem Vorbild wurden die Internationalen Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda eingerichtet, die über Verbrechen urteilen sollten, die während der Bürgerkriege in den beiden Ländern verübt wurden.

Traum und Wirklichkeit

Aber erst mit dem Internationalen Strafgerichtshof wurde der Traum der länderübergreifenden Strafgerichtsbarkeit Wirklichkeit. Am 17. Juli 1998 war es dann so weit: Im Rahmen einer internationalen Konferenz in Rom wurde das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs beschlossen. Am 11. März 2003 wurden die 18 Richter vereidigt. Wenige Monate später, am 16. Juni 2003, trat der Argentinier Moreno Ocampo sein Amt als Ankläger an und das Gericht mit Sitz in Den Haag konnte mit der praktischen Arbeit beginnen. (Sonja Fercher/derStandard.at/30.1.2007)