"Chemie-Ali" übernimmt Verantwortung für Massaker an Kurden
Saddams Cousin: "Ich entschuldige mich nicht - Majid droht die Todesstrafe - 180.000 Tote bei Massaker im Jahr 1988
Redaktion
,
Bagdad - Der wegen Völkermordes angeklagte Cousin
des hingerichteten irakischen Machthabers Saddam Hussein hat
eingeräumt, für ein Massaker an Kurden verantwortlich zu sein. Er
habe den Auftrag gegeben, im Rahmen der Operation "Anfal" die Dörfer
zu räumen und die Menschen zu vertreiben, sagte Ali Hassan al-Majid
am Sonntag vor Gericht. Dabei zeigte "Chemie-Ali" jedoch kein
Schuldbewusstsein.
Es habe sich um ein legitimes Vorgehen des Militärs gehandelt,
schließlich hätten die Kurden zum Ende des iranisch-irakischen
Krieges (Erster Golf-Krieg 1980-88) auf Seiten des Iran gekämpft.
"Ich entschuldige mich nicht. Ich habe keinen Fehler gemacht", sagte
Majid. Auf die Frage eines Richters, warum manche Angriffe auf die
Kurden nach einem Waffenstillstand mit dem Iran verübt worden waren,
gab Majid jedoch keine eindeutige Antwort.
180.000 Menschen getötet
Majid steht mit fünf weiteren ehemaligen führenden Vertretern der
Baath-Partei vor Gericht. Er gilt als der Drahtzieher des Massakers,
bei dem 1988 rund 180.000 Menschen getötet wurden, viele davon durch
Giftgas. Tausende Dörfer wurden zerstört. Bei einer Verurteilung
droht Majid als Hauptangeklagtem die Todesstrafe. Auch der vor
wenigen Wochen hingerichtete irakische Ex-Machthaber Saddam war wegen
des Massakers angeklagt worden. Das Verfahren wurde jedoch nicht
abgeschlossen. Zum Tode verurteilt wurde Saddam wegen der Ermordung
von 148 Schiiten in der Kleinstadt Dujail. (APA/Reuters)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.