Nun können Wiener schon zu Lebzeiten ihre Grabstelle an nahe Angehörige weitergeben. Die entsprechende Änderung des Leichen- und Bestattungsgesetzes wurde am Freitag vom Wiener Landtag verabschiedet. Bisher konnten Personen das Benützungsrecht an einer Grabstelle - falls ihnen dieses alleine zustand - nur vererben.

Die bisherige Regelung sollte unter anderem pietätlose Geschäfte wie das Bezahlen von Ablösen für ein Grab verhindern. "Diese restriktive Regelung bedeutet eine Einschränkung für Benützungsberechtigte, die schon zu Lebezeiten ein ihnen allein zustehendes Benützungsrecht einem nahen Angehörigen übertragen wollen", heißt es in der Erläuterung zur Novellierung.

Es gibt jedoch eine Einschränkung: Das Grab kann nur an einen eng definierten Kreis von Personen weitergereicht werden, nämlich an Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder Enkel oder Geschwister. (APA)