In Kraft spätestens am 1.1.2008
Im Mai 2006 wurde das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) beschlossen, das die zivilrechtlichen Bestimmungen zur Vorlage eines (höchstens zehn Jahre alten) Energieausweises bei Verkauf oder In-Bestand-Gabe eines Gebäudes enthält und das zu dem Zeitpunkt in Kraft tritt, "in dem in allen Bundesländern Regelungen über den Inhalt und die Ausstellung des Energieausweises in Kraft stehen, spätestens jedoch am 1. Jänner 2008". Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Neubauten mit einem Energieausweis ausgestattet sein; bestehende Gebäude (mit Baubewilligung vor dem 1. Jänner 2006) spätestens ab 1. Jänner 2009.
Wegen der unterschiedlichen Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsstaaten werden die Energieausweise aber nicht EU-weit vergleichbar sein; und auch innerhalb Österreichs wird es voraussichtlich in einem Bundesland, nämlich Salzburg, eine andere Regelung geben als im Rest Österreichs.
Dreistufiges Angebot
Beim TÜV Österreich schätzt man, dass in den nächsten Jahren insgesamt rund eine Million Energieausweise ausgestellt werden müssen, man rechnet laut Leopold Schöggl vom TÜV mit einem dementsprechenden "Run" auf Energieausweis-Anbieter (Ziviltechniker, Baumeister oder Architekten und andere entsprechend zertifizierte Stellen, wie etwa der TÜV) in nächster Zeit.
Für Immobilienverwaltungen hat man beim TÜV ein 3-stufiges Angebot erarbeitet: "System A" – die "kleine Variante" – für Gebäude, bei denen in den nächsten Jahren keine Sanierung angedacht ist; "System B", bei dem gleichzeitig untersucht wird, ob eine Sanierung sinnvoll ist, und "System C" für Gebäude, die vor einer Sanierung stehen. Diese "große Variante" umfasst etwa auch eine Thermografie-Messung und Unterstützung beim Ansuchen um Förderungen (zB die THEWOSAN-Förderung der Stadt Wien).