Zou und Brichta (v. l.) trafen einander seit März nur einmal

Foto: SOS Mitmensch
Wien - Adolf Brichta und seine chinesische Ehefrau Zou Youeying bleiben weiterhin getrennt. Nach der Wiener MA 35 hat vor 14 Tagen auch das Innenministerium als zweite Instanz den Niederlassungsantrag der 37-Jährigen - und somit ihre Wiedereinreise nach Österreich, wo ihr Mann lebt - abgelehnt.

Zous Abschiebung aus Wien nach Schanghai hatte der Öffentlichkeit im vergangenen Frühling erstmals drastisch die Tücken des neuen Niederlassungsgesetzes für binationale Ehepaare vor Augen geführt. "Ich habe den Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert wird", kommentiert Brichtas Anwältin Nadja Lorenz den jetzigen Negativbescheid.

"Mangelnde Einkünfte" als Grund

In der Begründung des Ende vergangener Woche zugestellten Spruchs streicht der Leiter der Abteilung für Fremdenrechtsangelegenheiten im Ministerium, Johann Bedezeka, - gleichzeitig ein Hauptautor des Niederlassungsgesetzes - die mangelnden Einkünfte des Paares heraus. Beide zusammen könnten die verlangten 1055,99 Euro Monatseinkommen für zwei Personen nicht aufbringen: Die vorliegende Bestätigung einer Rechtsanwaltskanzlei, dass Zou Youeying dort als Putzfrau arbeiten könnte, genüge nicht.

Außerdem habe Zou vor ihrer Heirat "jahrelang die Bestimmungen des Fremdenwesens verletzt", weshalb "massive Zweifel" an ihrer Glaubwürdigkeit bestünden: Für Lorenz kein ausreichender Grund, um ihr das Zusammenleben mit ihrem Mann in Österreich zu verbieten: "Zou ist nie straffällig geworden". Die Anwältin will den Verfassungsgerichtshof wegen "Verletzung des Schutzes des Privatlebens" anrufen. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 24.01.2007)