Zous Abschiebung aus Wien nach Schanghai hatte der Öffentlichkeit im vergangenen Frühling erstmals drastisch die Tücken des neuen Niederlassungsgesetzes für binationale Ehepaare vor Augen geführt. "Ich habe den Eindruck, dass hier ein Exempel statuiert wird", kommentiert Brichtas Anwältin Nadja Lorenz den jetzigen Negativbescheid.
"Mangelnde Einkünfte" als Grund
In der Begründung des Ende vergangener Woche zugestellten Spruchs streicht der Leiter der Abteilung für Fremdenrechtsangelegenheiten im Ministerium, Johann Bedezeka, - gleichzeitig ein Hauptautor des Niederlassungsgesetzes - die mangelnden Einkünfte des Paares heraus. Beide zusammen könnten die verlangten 1055,99 Euro Monatseinkommen für zwei Personen nicht aufbringen: Die vorliegende Bestätigung einer Rechtsanwaltskanzlei, dass Zou Youeying dort als Putzfrau arbeiten könnte, genüge nicht.