Die im SP-VP-Regierungsprogramm angedachte Zusammenführung von Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und Bundeskartellanwalt "zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten" sorgt für wenig Begeisterung bei manchen Kartellrechtsexperten. Das jetzige System sei effizient, vor allem in Fusionsfällen, wobei dies nach Ansicht von Beobachtern auch mit dem guten Arbeitsverhältnis zwischen BWB-Generaldirektor Walter Barfuß und Bundeskartellanwalt Alfred Mair zusammenhängt. Die beiden würden sich stets aufeinander abstimmen. Reibungsverluste hätten sich viel eher aus der Rechtsprechung des Kartellobergerichts zur eingeschränkten Durchsetzbarkeit von Auskunftsverlangen der BWB ergeben.

Weiters hat der Bundeskartellanwalt erst vor Kurzem neue Kompetenzen nach dem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz zugewiesen bekommen hat, die im Justizressort (zu dem der Kartellanwalt ressortiert) anzusiedeln sind.

Hingegen würde die im Regierungsprogramm für prüfungswürdig befundene erstinstanzliche Entscheidungskompetenz der BWB eine raschere und effizientere Durchsetzung von Kartellrecht (abseits der Fusionskontrolle) ermöglichen: Die jetzige Zweistufigkeit bis zur ersten „echten“ Entscheidung in der Sache könnte dann wegfallen und derzeit langwierige Verfahren verkürzen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.1.2007))