Hans Rauscher
Hooliganismus
Der Privatbereich einer Person des öffentlichen Lebens ist nicht Demonstrationsraum - von RAU
Vor der Privatwohnung des Bundeskanzlers sich so laut und bedrohlich aufzustellen,
dass er das Haus nur unter Polizeibedeckung verlassen kann, ist eine beträchtliche
Grenzüberschreitung. Der Privatbereich einer Person des öffentlichen Lebens ist
nicht Demonstrationsraum. Die sachlich argumentierbaren Proteste der Studenten
und der Parteijugend bekommen dadurch einen Touch von Hooliganismus (wobei
die Dynamik durch die üblichen Verdächtigen aus den linksradikalen
beziehungsweise anarchistischen Gruppen - "antiimperialistische Koordination"
verstärkt wurde). Hooliganismus der jenseitigen Art war (danke "ZiB 2"!) auch in der Performance des
steirischen SP-Landeshauptmannes Franz Voves zu registrieren. Der stellte in
offener Pressekonferenz den anrufenden Bundeskanzler bloß ("Soll warten, des ist
mir wurscht") und gab dann den Journalisten eine minutenlange Vorstellung, wie
man vor Publikum die Selbstkontrolle verliert. Der ehemalige Eishockey-Spieler
Voves mag sich von Gusenbauer gefoult fühlen, aber mit seinem unbeherrschten
Body-Check vor Journalisten hat er sich den Schläger gegen das eigene
Suspensorium geknallt. (Hans Rauscher/DER STANDARD, Printausgabe, 12.1.2007)