Es würden auch ältere Menschen oder Eltern mit Kleinkindern von barrierefreien Einrichtungen profitieren, ergänzte Rüsch. Das Wissen darüber, wie man Probleme von Menschen mit Behinderung im Alltag baulich optimal lösen kann, sei bei vielen Planern noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden - dem solle die Broschüre entgegenwirken. Für entsprechende Adaptierungen im öffentlichen Raum steht der Stadt Graz jährlich ein Budget von 130.000 Euro zur Verfügung, um anlassbezogen bei kleineren Problemen reagieren zu können.
Einheitliche Standards fehlen
Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz, das seit Anfang 2006 in Kraft ist, ist es bei der Errichtung und Generalsanierung von öffentlichen Gebäuden verpflichtend geworden, die Richtlinien des barrierefreien Bauens einzuhalten. Das Gesetz ermöglicht Betroffenen dies auch einzuklagen. Allerdings gibt es österreichweit noch keine einheitlichen Standards darüber, was unter "Barrierefreiheit" zu verstehen ist. Die Baugesetze sind Ländersache und auch auf Landesebene gebe es einen großen Interpretationsspielraum, so Constanze Koch-Schmuckerschlag und Oskar Kalamidas vom Referat für barrierefreies Bauen der Stadtbaudirektion.