Richter Erich Kundegraber verurteilte die Amtshandlung einer Polizistin und ihres Kollegen, die den Radfahrer J. ohne Licht "erwischten", aufhielten und nach einem Wortwechsel mit Pfefferspray zu Boden brachten, um ihm Handschellen anzulegen, nämlich als "rechtswidrig". Unter anderem sei das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, das Waffengebrauchsgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention bei dem Polizeieinsatz verletzt worden.
Situation hätte nicht eskalieren müssen
Klaus Kocher, der Anwalt des Beschwerdeführers, eines Mitarbeiters der Technischen Universität Graz, fühlt sich durch den Spruch des UVS in seiner Entscheidung, gegen das Urteil am Landesgericht zu berufen, bestätigt.
J. war trotz ausschließlich entlastender Aussagen von Passanten, die sich beim Büro für interne Angelegenheiten des Innenministeriums als Zeugen meldeten, weil sie vom "brutalen Vorgehen" der Beamten entsetzt gewesen seien, von Richter Karl Buchgraber verurteilt worden.
UVS-Richter Kundegraber stellte hingegen fest, dass die Situation nicht eskaliert wäre, hätten die Polizisten das Angebot von J. angenommen, seinen Reisepass zu holen, um sich auszuweisen - die Amtshandlung fand vor dem Haus des Mannes statt. Der Haftgrund der "mangelnden Identifizierbarkeit" entfiel - womit bereits die Festnahme von J. rechtswidrig war.