Defensives Fahren kann Unfälle vermeiden.

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Wien - Mit 60.000 bis 65.000 Verletzten rechnet das KfV in der heurigen Wintersaison auf Österreichs Pisten. Drei Viertel davon werden laut dieser Prognose Skifahrer sein, ein Viertel Snowboarder, hieß es am Freitag in einer Aussendung.

"Die Verletzungen reichten im Jahr 2005 von Knochenbrüchen mit 37 Prozent bis hin zu Kopfverletzungen mit elf Prozent", sagte Rupert Kisser, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit und Sport im KfV. "Obwohl das Skifahren durch Pistenpräparierung und besseres Sportgerät eher sicherer wird, sinkt die Zahl der Verletzten nicht." Der Grund dafür sei, dass es von Jahr zu Jahr mehr Aktive gebe.

Meist ohne Fremdeinwirkung

82 Prozent aller Unfälle auf der Piste sind Stürze ohne Einwirkung anderer Wintersportler, so das KfV. Ursache dafür seien meist Wahrnehmungs- oder Fahrfehler sowie Selbstüberschätzung. Nur acht Prozent der Unglücke im Jahr 2005 waren auf Zusammenstöße zwischen Pistenbenutzern zurückzuführen. "Wie im Straßenverkehr ist defensives Fahren sinnvoll, um Unfälle zu vermeiden. Auch auf der Piste gibt es unvorhergesehene Situationen wie eisige Stellen, Bodenwellen oder Behinderungen durch andere", betonte Kisser.

Maßstab für rücksichtsvolles Verhalten auf der Piste sind die Verhaltensregeln der Federation Internationale de Ski (FIS). Sie lauten:

1. Rücksicht auf die anderen: Niemanden gefährden oder schädigen.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur ohne Gefährdung des Voranfahrenden.
4. Überholen nur mit genügend Abstand.
5. Einfahren und anfahren: Vor jeder Abfahrt und nach jedem Halt muss sich der Wintersportler vergewissern, dass die Fahrt ohne Gefahr für sich und andere möglich ist.
6. Anhalten nur am Pistenrand oder an übersichtlichen Stellen.
7. Auf- und Abstieg nur am Pistenrand.
8. Markierung und Signale beachten.
9. Verhalten bei Unfällen: Hilfe leisten, Rettungsdienst alarmieren.
10.Ausweispflicht bei Unfall: Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Das KfV wies darauf hin, dass angemessene Ausrüstung auf der Piste ebenso wichtig wie richtiges Verhalten sei. Unter anderem würden falsch eingestellte Skibindungen ein hohes Verletzungsrisiko in sich bergen. Diese sollten in jedem Fall von Fachleuten mit einem geeichten Prüfgerät kontrolliert werden. Auch die Kanten sollten getestet werden. Weiters empfahl das Kuratorium, einen Helm zu tragen. (APA)