Österreich ist schon wieder wegen Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit verurteilt worden. Damit stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sechs Verstöße innerhalb weniger Wochen fest - diesmal trug die Verlagsgruppe "News" einen Sieg davon. Die Straßburger Richter erachteten zwei Beschwerden der Verlagsgruppe für begründet und wiesen die Wiener Regierung an, dem Verlag insgesamt 3.677 Euro an Schadenersatz zu zahlen.

Eine der Beschwerden betraf die Veröffentlichung des Fotos eines Waffenherstellers im Jahre 2000, gegen den damals die Steuerbehörden ermittelten. Der Mann stand in Verdacht, den österreichischen Fiskus um rund 36 Millionen Euro geprellt zu haben. Beim zweiten Fall ging es um die Veröffentlichung eines Briefes, in dem sich der Performance-Künstler André Heller im September 2000 über Politiker der rechtspopulistischen FPÖ lustig machte. Er bezeichnete sie als "seelenhygienisch heruntergekommene Polit-Emporkömmlinge" und "Bierzeltanimateure".

Verurteilung war "unverhältnismäßig"

In beiden Fällen verurteilte die hiesige Justiz den Verlag. Dies rügte der Gerichtshof für Menschenrechte als unverhältnismäßig. Das Magazin habe nur über Dinge von "öffentlichem Interesse" berichtet und seine Leser informiert. Beides sei in einer demokratischen Gesellschaft normal.

Bereits am 7. Dezember hatte der ORF mit einer Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof einen Erfolg erzielt. Der Sender war hier zu Lande wegen einer Reportage über die Neonazi-Organisation VAPO verurteilt worden. Anfang Dezember gaben die Straßburger Richter auch dem STANDARD und zwei Journalisten Recht. Der erste Fall betraf einen Redakteur, der nach Kritik an einem Urteil über Homosexuelle verurteilt worden war. Bei den beiden anderen Fällen ging es um kritische Artikel über mehrere FPÖ-Mitglieder, die von der österreichischen Justiz ebenfalls gerügt wurden. (APA/AFP)