Österreich ist schon wieder
wegen Verletzung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit
verurteilt worden. Damit stellte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte sechs Verstöße innerhalb weniger Wochen fest - diesmal
trug die Verlagsgruppe "News" einen Sieg davon. Die Straßburger
Richter erachteten zwei Beschwerden der Verlagsgruppe für begründet
und wiesen die Wiener Regierung an, dem Verlag insgesamt 3.677 Euro an
Schadenersatz zu zahlen.
Eine der Beschwerden betraf die Veröffentlichung des Fotos eines
Waffenherstellers im Jahre 2000, gegen den damals die Steuerbehörden
ermittelten. Der Mann stand in Verdacht, den österreichischen Fiskus
um rund 36 Millionen Euro geprellt zu haben. Beim zweiten Fall ging
es um die Veröffentlichung eines Briefes, in dem sich der
Performance-Künstler André Heller im September 2000 über Politiker
der rechtspopulistischen FPÖ lustig machte. Er bezeichnete sie als
"seelenhygienisch heruntergekommene Polit-Emporkömmlinge" und
"Bierzeltanimateure".
Verurteilung war "unverhältnismäßig"
In beiden Fällen verurteilte die hiesige Justiz den Verlag. Dies
rügte der Gerichtshof für Menschenrechte als unverhältnismäßig. Das
Magazin habe nur über Dinge von "öffentlichem Interesse" berichtet
und seine Leser informiert. Beides sei in einer demokratischen
Gesellschaft normal.
Bereits am 7. Dezember hatte der ORF mit einer Beschwerde vor dem
Menschenrechtsgerichtshof einen Erfolg erzielt. Der Sender war hier
zu Lande wegen einer Reportage über die Neonazi-Organisation VAPO
verurteilt worden. Anfang Dezember gaben die Straßburger Richter auch
dem STANDARD und zwei Journalisten Recht. Der erste Fall betraf
einen Redakteur, der nach Kritik an einem Urteil über Homosexuelle
verurteilt worden war. Bei den beiden anderen Fällen ging es um
kritische Artikel über mehrere FPÖ-Mitglieder, die von der
österreichischen Justiz ebenfalls gerügt wurden. (APA/AFP)