Begegnungen mit der Polizei in New York können unangenehme Folgen haben.

Foto: M. Harmtodt

Eine "Summons" zu erhalten kann, wenn man sich nicht richtig verhält, einiges an Problemen nach sich ziehen, wie unser Leser Christoph S. in seiner Geschichte zu berichten weiß. Wer einige grundlegende Punkte beachtet und sich an gewisse Regeln hält erspart sich das langwierige und manchmal kostspielige Prozedere.

New York City, Brooklyn, März 2006, Freitag, wunderschönes Frühlingswetter. Ein optimaler Tag für eine Radtour nach Coney Island ans Meer im Süden New York Citys.

Gesagt getan – die Erste. Ich radle von Brooklyn schnurgerade in den Süden. Die Hauptstraßen sind stark befahren, Radweg gibt es keinen. Manchmal sehe ich andere Radfahrer – diese fahren häufig am Gehsteig – das scheint also in New York üblich zu sein. Als das Meer schon zu sehen ist, beschließe ich, dem starken Verkehr aus dem Wege zu gehen und im Schritttempo den Gehsteig zu befahren.

Wie ich heute weiß, habe ich Uncle Sam so richtig beleidigt...

Denn eine Streife des New York Police Departments (NYPD) hat mich "erwischt". Lustigerweise sind gerade drei Jugendliche auf dem Gehsteig vor mir gefahren, als der Streifenwagen anhält und die Polizistin zu winken beginnt. "What's wrong?" fragen die Jugendlichen verwundert. "Not you – the big guy in the back" antwortet die Polizistin und meint damit offensichtlich mich. "Do you speak English?" fragt mich die Dame als sie anhand meines Reisepass erkennt, dass ich Ausländer bin. Ich erkläre, dass ich das erste Mal in New York bin und dachte, dass Fahren am Gehsteig erlaubt sei, dass mein Urlaub bald zu Ende ist und Europa mich wieder braucht. "Do you know what a 'summons' is? – because this is your first." Keine Ahnung, deshalb hielt ich das rosarote Papierchen, das mir die Damen aus dem Fenster reichten, für ein Strafmandat. Während ich mir noch dachte:"Ärgerlich, dumm gelaufen, aber bezahlen wir halt die Strafe", sind die beiden Polizistinnen verschwunden und haben mich voller Fragen stehen gelassen.

Wieder zuhause im Hotel hab ich das Internet befragt und herausgefunden, dass 'summons' Gerichtsvorladung bedeutet – das Datum auf dem 'summons' war also als Gerichtstermin zu verstehen. Allerdings lag der Gerichtstermin einen Monat nach meiner Abreise. Also gleich ab zur NYPD-Station nebenan und um Rat gefragt. "Take this serious and go to the courthouse to ask for instructions."

Gesagt getan – die Zweite. Am Eingang des Gerichtshauses am Broadway in Manhattan steht ein Wachmann, dem ich gleich vertrauensvoll meine Geschichte erzähle und um Rat bitte. "Put 50 $ in an envelope and send it together with the summons to the court." Diesmal bin ich hartnäckiger und frage mehrmals nach, denn um 50 $ von mir zu kassieren wäre der ganze Zirkus bisher nicht nötig gewesen. Eine Gerichtsbedienstete hört die Unterhaltung, entschwindet dann in einem Raum und kommt mit des Rätsels Lösung wieder heraus:"Send a letter with your story and attach the summons, a copy of your tickets and passport". Ein Gespräch mit einem Richter sei 'not possible'.

Gesagt getan – die Dritte. Also sende ich den Brief und harre der Dinge. Als mich sechs Wochen danach die Antwort des Gerichts in der Heimat erreichte, hatte ich die Sache eigentlich schon vergessen. Der ausgefüllte Vordruck mit einer neuen Vorladung zu einem Gerichtstermin, der schon bei Empfang des Briefes Vergangenheit war, hat mich zu der Annahme verleitet, dass meine seitenlangen Ausführungen und Erklärungen das Gericht überfordert oder nicht interessiert haben.

Ich kürze die weitere Beschreibung nun ab: Es folgten weitere Briefe an das Gericht mit noch mehr vorausgefüllten Formularen zu weiteren Gerichtsterminen ohne jegliche Erklärungen. Dass ich nicht eigens nach New York reisen kann, hat nicht interessiert, meine Angebote die Sache auf anderem Weg, etwa über die Botschaft zu lösen, wurde ebenfalls mit keiner Zeile vom Gericht gewürdigt. Also habe ich mich mit der österreichischen Botschaft in New York in Verbindung gesetzt. "Nehmen Sie sich einen Anwalt in New York, anbei eine Liste der deutschsprachigen Anwälte New Yorks."

In meinem Sommerurlaub in Madrid wollte ich persönlich zur US Botschaft, die mir aber den Zutritt verweigert hat. Auch telefonisch war dort niemand zu erreichen. Also bin ich zur österreichischen Botschaft in Madrid gegangen. Die sehr nette Dame am Empfang hat dann die US Botschaft Madrid angerufen, wurde aber ebenso abgewimmelt wie ich. Die österreichische Botschafterin konnte ich dann auch sprechen. Auch Sie wollte mir eine Liste der deutschsprachigen Anwälte in New York geben. Übrigens die Liste ist frei zugänglich im Internet auf den Seiten des Außenministeriums zu finden.

Schließlich habe ich die US Botschaft in Berlin und das US Konsulat in Wien angeschrieben. Aus Berlin antwortete das FBI: Es liegt ein Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen mich in New York vor. Aus Wien "bedauert man meine unangenehme Erfahrung, kann aber leider nicht helfen, denn die Botschaft ist schließlich nicht für die Gerichtsbarkeit in New York zuständig."

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte über den Abschluss einer geeigneten Rechtsschutzversicherung nachdenken – die hätte sich in meinem Fall aus Kostengründen schon mehrfach rentiert. (Christoph S.)