Aber nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern. Und nicht jeder Aktionär verfügt über die gleichen Rechte. Stammaktionären stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung als Vorzugsaktionären. Wichtig ist in diesem Bereich auch die Höhe des Aktienpakets, das gehalten wird. So ist ein Minderheitsaktionär, der fünf Prozent des Grundkapitals hält, berechtigt, schriftlich und unter Angabe von Gründen die Einberufung einer Hauptversammlung zu verlangen. Eine Minderheit von zehn Prozent des Grundkapitals kann gerichtlich die Abberufung eines Aufsichtsratsmitgliedes verlangen. Das Rederecht in der Hauptversammlung steht jedem Aktionär zu. Ausländische Aktionäre können auch Beiträge in fremder Sprache einbringen, wenn es sich um eine in der Gesellschaft gebräuchliche Sprache handelt.
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<b>Buchtipp:</b> Was der Aktionär darf
Aber nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern - Und nicht jeder Aktionär verfügt über die gleichen Rechte