Nach wie vor fehlen in den Mitgliedstaaten der EU angemessene Daten, die zur Evaluierung von Probleme und politischen Strategien im Bereich von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nötig sind. Dies kritisiert die Europäische Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in ihrem heute vorgelegten Jahresbericht 2006, in dem die Entwicklungen des Jahres 2005 zusammengefasst werden.

Nur zwei der 25 EU-Mitgliedstaaten verfügen von offizieller Seite über umfassende Datenerhebungssysteme von rassistisch motivierter Gewalt, so der Bericht. Daher sei auch ihr "wahres Ausmaß und Wesen immer noch schwer zu erfassen", so das EUMC. Politisch zieht die Beobachtungsstelle daraus die Schlussfolgerung, dass "das Problem des Rassismus weiterhin unzureichend dokumentiert und daher vernachlässigt wird."

Daten vor allem von NGOs

Die Datenerfassung in Österreich wird als "gut" eingestuft, allerdings betont der Bericht, dass die Daten vor allem von NGOs erhoben werden. Gar keine Daten - und zwar weder offizielle noch inoffizielle – liegen in Österreich über Rassismus und Diskriminierungen im Bildungsbereich vor, so der Bericht. Um beim Bildungsbereich zu bleiben: Wie bereits in ihrem Bericht aus dem vergangenen Jahr kritisiert die Behörde, dass Kinder von MigrantInnen beim Zugang zu Bildung benachteiligt sind.

Unter dem Kapitel "Segregation und Diskriminierung im Bildungsbereich" wird Österreich gleich zwei Mal genannt, und zwar als eines von acht Ländern, in denen es Beispiele von "rassistischen oder antisemitischen Verhaltensweisen von Lehrern und Mitschülern" gebe sowie "Verbote, in der Schule gegenüber Mitschülern die eigene Muttersprache zu verwenden" (derStandard.at berichtete).

Betriebsrat

Aber nicht nur im Bildungsbereich, auch auf dem Arbeitsmarkt wird Österreich genannt – allerdings mit einem Thema, das sich seither zum positiven entwickelt hat: Bis vor kurzem sei es das einzige Land gewesen, in dem Arbeitnehmer, die keine Staatsbürger von EU-Ländern sind nicht als Betriebsräte gewählt werden konnten. Bereits im September 2004 hatte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden, dass Österreich AusländerInnen bei Betriebsratswahlen und zur Vollversammlung der Arbeiterkammern das passive Wahlrecht zugestehen müsse. Seit Anfang diesen Jahres ist dies geändert.

Rückblickend angemerkt wird die Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof, da es bei der Umsetzung der Antidiskriminierungs richtlinie säumig war. Zwar zeichne sich seither eine positive Entwicklung ab, meint EUMC- Chefin Winkler zu derStandard.at, dennoch könne noch mehr getan werden. (sof/derStandard.at, 28.11.2006)