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Gerhard Benn-Ibler, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages: "Man muss sich die GmbH und AG hernehmen und fragen, ob unsere Vorschriften bezüglich der Kapitalausstattung, der Gründung oder der Organisation noch stimmen. Können wir etwas einfacher und billiger machen, um im europäischen Wettbewerb besser zu bestehen?"

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Albert Birkner, Partner von CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati: "Eine Anmeldepflicht für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse kann derzeit auch entstehen, wenn nur ein Unternehmen in Österreich Umsätze erzielt und sich der Zusammenschluss nicht auf den österreichischen Markt auswirkt."

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Markus Fellner, Partner von Fellner Wratzfeld & Partner Rechtsanwälte: "Eine gesetzliche Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen ein Gutschein als UWG-widrige Zugabe anzusehen ist, würde im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung Klarheit bringen."

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Markus Heidinger, Partner von Wolf Theiss Rechtsanwälte: "Mit welcher Berechtigung werden Konsumenten und Unternehmen mit hohen Gebühren für den Abschluss von Kredit- oder Mietverträgen belastet? Wieso wird die Eigenkapitalzufuhr an Unternehmen mit Kapitalverkehrssteuer belastet?"

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Christian Dorda, Senior Partner von Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte: "Gebühren auf Rechtsgeschäfte behindern den Rechtsverkehr, da ständig an deren Vermeidung gedacht werden muss. Sie fördern mündliche Verträge und damit auch die Rechtsunsicherheit. Zumindest für Vergleiche müssen sie rasch fallen."

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Hanno Wollmann, Partner von Schönherr Rechtsanwälte: "Angesichts fehlender Ressourcen ist die Bundeswettbewerbsbehörde gezwungen, ihre Ziele primär durch Mediation und Pressearbeit anstatt durch Verfahren vor dem Kartellgericht oder 'legal guidance' zu verfolgen."

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Rasche Anpassung an die aktuellen EU-Richtlinien, Vereinfachung der Verfahren, Entbürokratisierung der Amtswege und vor allem die Abschaffung überflüssiger Gebühren - so lassen sich die dringlichsten Forderungen der österreichischen Wirtschaftsanwälte an den Gesetzgeber zusammenfassen. Die Wunschliste an die nächste Regierung ist allerdings so lang, dass selbst eine stabile und reformfreudige Mannschaft viele Jahre brauchen wird, um all dies abzuarbeiten. Manches von dem lässt sich verschieben, doch in zahlreichen Punkten zwingen die EU, der Verfassungsgerichtshof oder der laufende internationale Standortwettbewerb zum schnellen Handeln. Wer immer Österreich in Zukunft regieren wird - auf die neue Regierung wartet eine Menge Arbeit.

Gesellschaftsrecht

Dank der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Unternehmen ihren Sitz innerhalb der EU frei wählen - und damit auch die Gesellschaftsform. Vor allem die britische Limited, eine kapitallose Kapitalgesellschaft, breitet sich in Ländern mit strikten Auflagen für Unternehmensgründungen - wie Deutschland und Österreich - aus, was Probleme für den Gläubigerschutz schafft. Christian Dorda von Dorda Brugger Jordis plädiert dafür, dass Österreich "eine GmbH-Form einführt, die der britischen Limited entspricht. Das heißt, es muss kein bestimmtes Mindestkapital aufgebracht werden, dafür aber sind die Geschäftsführer dafür verantwortlich, dass die Gesellschaft liquide bleibt."

Auch Gerhard Benn-Ibler, Präsident des österreichischen Rechtsanwaltkammertages, sieht durch die Limited Handlungsbedarf. "In Großbritannien ist das rechtliche Umfeld so, dass man die Limited beherrschen kann. Bei einer Insolvenz gibt es den Durchgriff zum Vermögen des Geschäftsführers und der Gesellschafter. Das brauchen wir in Österreich auch."

Benn-Ibler fordert auch eine Vereinfachung des Gesellschaftsrechts. "Man muss sich die GmbH und AG hernehmen und fragen, ob unsere Vorschriften bezüglich der Kapitalausstattung, der Gründung oder der Organisation noch stimmen. Können wir etwas einfacher und billiger machen, um im europäischen Wettbewerb besser zu bestehen? Ist ein Mindestkapital von 35.000 Euro noch gerechtfertigt, müssen die Gründung und die Übertragung von Geschäftsanteilen wirklich so kompliziert sein?"

Markus Fellner von Fellner Wratzfeld & Partner tritt ebenfalls für eine Vereinfachung der GmbH-Gründung ein, aus Gläubigerschutzgründen aber nicht für eine Herabsetzung der Mindestkapitals. Wichtig wäre eine Änderung des Firmenbuchgesetzes, sodass auch Rechtsanwälte Eintragungen anmelden können. "Das würde eine wesentliche Vereinfachung und Verbilligung bewirken," sagt Fellner.

Ein weiteres Anliegen ist für ihn die Möglichkeit für private Aktiengesellschaften, das angelsächsische Board-System statt des dualistischen Systems mit Aufsichtsrat und Vorstand zu wählen.

Gerhard Hermann von Baker & McKenzie Kerres & Diwok wünscht sich eine rasche Umsetzung der Verschmelzungs-Richtlinie noch vor dem Ablauf der dem nationalen Gesetzgeber eingeräumten Frist Ende 2007. "Es wäre auch durchaus zu überlegen, den Schutz der Gläubiger der übertragenden und im Zuge der Verschmelzung untergehenden Gesellschaft nicht zwingend ,vorgeschaltet' auszugestalten", sagt Hermann. "Es scheint für Gesellschaftsgläubiger nicht von vornherein unzumutbar, ihre Forderungen gegen die aufnehmende Gesellschaft durchzusetzen."

Kartellrecht

Albert Birkner von Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (CHSH) fordert eine Änderung der Umsatzaufgriffschwellen für anmeldungspflichtige Zusammenschlüsse bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Derzeit gilt eine Schwelle von 30 Millionen Euro für den gemeinsamen Umsatz der fusionierenden Einheiten. Eine Anmeldungspflicht könne auch entstehen, "wenn nur ein Unternehmen in Österreich Umsätze erzielt und sich der Zusammenschluss nicht auf den österreichischen Markt auswirkt", sagt Birkner. Dies bedeute Rechtsunsicherheit für Unternehmen. Die Alternative, die in anderen Ländern praktiziert wird, wäre eine Aufgriffschwelle, die sich auf den jeweiligen Umsatz in Österreich bezieht.

In einem Punkt sind sich alle einig: e Das Jahresbudget der BWB, das derzeit beschämende 1,5 Millionen Euro beträgt, muss dringend aufgestockt werden. "Angesichts der fehlenden Ressourcen ist die Bundeswettbewerbsbehörde gezwungen, ihre Ziele primär durch Mediation und Pressearbeit anstatt durch Verfahren vor dem Kartellgericht oder durch 'legal guidance' zu verfolgen, was für die Durchsetzung des Wettbewerbsprinzips nicht ausreicht", sagt Hanno Wollmann von Schönherr Rechtsanwälte.

UWG

Wollmann verweist auf die bis Mitte 2007 notwendige Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, die eine Novellierung des UWG erzwingt. Dabei wäre eine Durchforstung und Neuordnung angebracht. So sei das strenge Zugabeverbot nicht mehr zeitgemäß. Fellner wiederum wünscht sich "eine gesetzliche Regelung, unter welchen Voraussetzungen ein Gutschein als UWG-widrige Zugabe anzusehen ist. Das würde im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung Klarheit bringen."

Infrastruktur/Forschung

Sein Kollege Michael Hecht von Fellner Wratzfeld fordert eine Vereinfachung und Beschleunigung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) bei großen Verkehrsprojekten. Aus politischen Gründen sei der letzte Versuch, ein konzentriertes Genehmigungsverfahren zu schaffen, gescheitert. "Die Konsequenz sind lange, ausufernde und schwierig handzuhabende Verfahren", kritisiert Hecht. In einer Novellierung des UVO-G sollten die zersplitterten Verfahren vereinheitlicht und die Bereiche Straße und Schiene angeglichen werden. In der Raumordnung müsse "der Provinzialismus" zugunsten einer übergeordneten Raumordnung aufgegeben werden. Hecht: "Die Entwicklung von Regionen macht nicht an Bundesländergrenzen halt."

Steuer- und Abgabenrecht

Dringend nötig wäre die Abschaffung antiquierter Steuerrechtsnormen, sagt Markus Heidinger von Wolf Theiss. "Mit welcher Berechtigung werden Konsumenten und Unternehmen mit hohen Gebühren für den Abschluss von Kreditverträgen oder Mietverträgen belastet? Wieso wird die Eigenkapitalzufuhr an Unternehmen mit Kapitalverkehrssteuer belastet, tendenziell mit einem höheren Prozentsatz als jener der Rechtsgeschäftsgebühr bei Fremdfinanzierung?"

Vor allem Gebühren auf Rechtsgeschäfte gelten unter Juristen als Ärgernis. "Das behindert den Rechtsverkehr erheblich, da ständig an deren Vermeidung gedacht werden muss", sagt Christian Dorda. "Es fördert mündliche Verträge und damit die Rechtsunsicherheit. Zumindest für Vergleiche muss die Gebühr fallen."

Birkner von CHSH bringt ein absurdes Beispiel für die jetzige Rechtslage: "Zwei Japaner treffen sich zufällig in Wien im Kaffeehaus und einigen sich darüber, einen Rechtsstreit beizulegen. Sie unterzeichnen über diesen Vergleich eine Urkunde. Dadurch entsteht Steuerpflicht in Österreich, selbst wenn der Streit nichts mit Österreich zu tun hat." Selbst eine nicht ausgedruckte E-Mail gelte derzeit als steuerpflichtige Urkunde; dies sei völlig unpraktikabel.

Ein zentraler Wunsch vieler Juristen ist die Angleichung der Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften. Derzeit werden Erträge einer Kapitalgesellschaft mit 25 Prozent Körperschaftssteuer und bei Ausschüttung des Rests als Dividende mit 25 Prozent Kapitalertragssteuer belegt - effektiv ergibt das 43,75 Prozent. Freiberufler zahlen hingegen in der Regel 50 Prozent. Der Steuerrechtsexperte Werner Doralt von der Universität Wien empfiehlt die Einführung des Jahressechstels für Selbstständige; dies brächte ebenfalls einen Steuersatz von rund 43 Prozent. Die Begünstigung von Arbeitnehmern durch das 13. und 14. Monatsgehalt stamme aus einer Zeit, in der Selbstständige viel mehr Gestaltungsspielraum hatten als heute.

Akuten Handlungsbedarf bei der Erbschaftssteuer sieht Doralt angesichts der allgemein erwarteten Anhebung der Erbschaftssteuer auf Immobilien durch den Verfassungsgerichtshof. Aber schon jetzt sei es systemwidrig, "dass ein Van-Gogh-Bild hoch besteuert wird, Wertpapiere aber steuerfrei sind." Entweder wird die Endbesteuerung von Wertpapieren und Sparguthaben durch die KESt aufhoben, um hier eine Gleichbehandlung zu schaffen, oder aber die Erbschaftssteuer müsse komplett abgeschafft werden, fordert Doralt.

Andere Wünsche

Benn-Ibler hofft auf eine rasche Einführung der Gruppen- oder Sammelklagen in Österreich, wobei die Zivilprozessordnung möglichst wenig angetastet werden sollte. "Sobald die gemeinsamen Sach- und Rechtsfragen gelöst sind, sollte in nachfolgenden Einzelverfahren der individuelle Anspruch jedes Klägers getrennt durch den Richter beurteilt werden", betont der ÖRAK-Präsident.

Birkner von CHSH wünscht sich ein einheitliches Haftungsregime für reine Vermögensschäden. Georg Orator von Baier Böhm wiederum sieht "vor dem Hintergrund eines ausreichenden Wohnungsangebotes die Zeit für freie Mietzinsbildung im Wohnungsmarkt gekommen."

Fast alle Anwälte träumen von einer Beschleunigung der Verfahren. Ein anderer Wunsch vieler Juristen, der nicht so rasch in Erfüllung gehen wird, ist die Vereinheitlichung des Arbeitsrechts für alle Arbeitnehmer durch die Schaffung eines Arbeitsgesetzbuches. "Ein derartiger Kraftakt ist wohl nicht realistisch", sagt Hecht. (Eric Frey, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.11.2006)

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