In Österreich ist für jede gewerbliche Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung, eine amtliche Bewilligung, ein herrschaftlicher Gnadenakt, notwendig. Für die Vermittlung von Orchestermusikern ist eine andere erforderlich als für die Vermittlung von Schlagersängern oder für die Vermittlung von Fotomodellen. Die Behörde wird also um eine Berechtigung zur Ausübung von irgendwas ersucht. Das kostet Geld, kein Mensch weiß, wofür man das bezahlt, weil die Erlaubnis rein formell ist und auf jeden Fall erteilt wird, und irgendwann flattert eine sehr amtliche Urkunde ins Haus, auf der steht, dass man nun dies oder das tun darf. Das einzige, was die Behörde tatsächlich kontrolliert, ist nur, ob sich der Jungunternehmer die Gebühren leisten kann – nicht jedoch ob er überhaupt eine Ausbildung zum Unternehmer hat, den Unterschied zwischen Soll und Haben oder von Umsatz und Einkommen kennt, überhaupt einen Schulabschluss oder Eigenkapital hat. Danach fragt das Gewerbereferat nicht. Bloß, ob er oder sie die Gebühren für die Gewerbeberechtigung und die Wirtschaftskammer bezahlt hat. Es wird nicht einmal danach gefragt, ob der unternehmenslustige Analphabet sei oder nicht. Kein Wunder also, wenn Kleinstunternehmer scheitern wie etwa Manuela Strebl (32 S 11/06i, LG Korneuburg), die Betreiberin einer Mehrwertnummer ist, die Wahrsagerin Gertrude Frais (17 Se 138/06x, LG Leoben) oder die Zukunftsdeuterin Silvia Studeny (5 Se 370/06f, HG Wien). ( Harry Kainz , DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.11.2006)