Kuwait-Stadt/Kairo - Rula Dashti hat sich zu früh gefreut. Ende Mai feierte sie den Spruch, ihre Klage ans Höchstgericht weiterziehen zu dürfen, bereits wie einen Sieg. Dashti und ihre Mitstreiterinnen halten das kuwaitische Wahlgesetz für verfassungswidrig, weil es die Frauen vom aktiven und passiven Wahlrecht ausschließt. Auch Kuwaits Verfassung garantiert die Gleichheit von Mann und Frau. Zudem, so argumentierten die Klägerinnen, hätten laut Grundgesetz internationale Verträge Gesetzeskraft, und der Emir von Kuwait habe internationale Abkommen über die Rechte der Frau unterzeichnet. Am Dienstag hat das kuwaitische Höchstgericht die Klage der Aktivistinnen aber abgewiesen. Das Stimm- und Wahlrecht bleibt weiter reine Männersache. Eine Begründung müssen die fünf Richter noch nachliefern. Ginge es nach dem Willen des Emirs, könnten die Frauen bei den nächsten Parlaments- und Lokalwalen im Jahre 2003 antreten. Im Mai 1999 hatte Scheich Jaber al-Ahmad al-Sabah ein entsprechendes Dekret erlassen. Dekret des Emirs Eine Mehrheit des Parlamentes, das von Islamisten und Stammesvertretern aus ländlichen Gegenden dominiert wird, befand aber im November, die Rolle der Frau sei in der Familie, und brachte das königliche Dekret zu Fall. Kuwait ist die einzige der sechs Golfmonarchien mit einem gewählten Parlament. Wahlberechtigt sind aber nur Männer über 21 Jahre aus Familien, die nachweisen können, dass sie seit 1920 in dem ölreichen Golfstaat wohnen. Diese Bedingung erfüllen nur 113.000 der rund 800.000 Kuwaitis. Hunderte von Frauen protestierten im Februar vor den Wahlbüros, als man sie daran hinderte, sich in die neuen Wählerlisten einzutragen. Mehrere Gruppen von Feministinnen gingen mit ihrem Anliegen vor Gericht; bis vor das Verfassungsgericht schaffte es allerdings nur die Klage von Dashti, einer 36-jährigen in den USA ausgebildeten Ökonomin, die zurzeit als Direktorin einer lokalen Investmentfirma arbeitet. (Astrid Frefel)