Innsbruck - Der Tod eines vierjährigen Buben nach einer Mandeloperation an der Innsbrucker Universitätsklinik hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Man ermittle wegen des Verdachtes der fahrlässigen Tötung gegen unbekannte Täter, hieß es am Donnerstag.

Eine weitere Konsequenz des schrecklichen Vorfalls: Die Innsbrucker Klinik verlängert die Verweildauer von 1 bis 3 Tagen nach einer Mandeloperation bei Kindern auf eine Woche, wie der ORF berichtet. In Deutschland ist dies schon längst üblich. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hatte schon am Donnerstag gefordert, die postoperative Beobachtungszeit in den Spitälern zu überprüfen.

Der Fall

Das vierjährige Kind war wenige Tage nach der Operation am 18. Oktober an den Folgen eines Blutsturzes gestorben. Die Innsbrucker Uniklinik wies in Zusammenhang mit dem Tod des Buben jede Schuld von sich. Die Voruntersuchungen bei dem Vierjährigen hätten keinerlei Risikofaktoren gezeigt, hieß es in einer Aussendung. Auch der Gerinnungsstatus des Blutes habe keinen Hinweis auf eine Störung der Blutgerinnung gegeben.

Die Mutter sei vor der Operation umfassend über die Risiken des operativen Eingriffes aufgeklärt worden, ebenso habe man sie über richtiges Verhalten nach der Operation und vor allem bei Auftreten einer Blutung instruiert. Die Operation und der anschließende postoperative stationäre Aufenthalt des Kindes an der Klinik seien vollkommen unauffällig verlaufen, so dass die Entlassung nach den üblichen drei Tagen stationären Aufenthaltes erfolgen hätte können.

Operationsfehler ausgeschlossen

Der Obduktionsbericht weise ein "unauffälliges Operationsgebiet" aus. Die Todesursache sei bestätigt worden, demnach verstarb das Kind an den Spätfolgen des hohen Blutverlustes. Ein Operationsfehler sei ausgeschlossen, wurde erklärt. (APA/red)