Wien - Die Bundeswahlbehörde stellt am Freitag das amtliche Endergebnis der Nationalratswahl vom 1. Oktober fest. Mit der anschließenden Verlautbarung auf der Amtstafel im Innenministerium beginnt die vierwöchige Frist für Wahlanfechtungen. Bis 17. November können sich wahlwerbende Parteien an den Verfassungsgerichtshof wenden. Angekündigt hat dies bisher keine Partei. Hans-Peter Martin - der den Einzug in den Nationalrat nicht schaffte - lässt derzeit noch seinen Anwalt prüfen.

Bundeswahlbehörde

Grund für eine Anfechtung könnte das Antreten des BZÖ mit zwei verschiedenen Namen in Kärnten und den anderen acht Bundesländern sein. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist überzeugt, dass die Stimmen des BZÖ in Kärnten extra zu zählen sind. Damit kämen die Orangen nicht mehr auf österreichweit vier Prozent und würden aus dem Nationalrat fallen.

Die Bundeswahlbehörde hat jedoch in der Vorwoche einstimmig festgestellt, dass das BZÖ die Vier-Prozent-Hürde übersprungen hat - und damit das Antreten mit verschiedenen Namen gebilligt. (APA)