Wien - Die Bundeswahlbehörde stellt am Freitag das amtliche
Endergebnis der Nationalratswahl vom 1. Oktober fest. Mit der
anschließenden Verlautbarung auf der Amtstafel im Innenministerium
beginnt die vierwöchige Frist für Wahlanfechtungen. Bis 17. November
können sich wahlwerbende Parteien an den Verfassungsgerichtshof
wenden. Angekündigt hat dies bisher keine Partei. Hans-Peter Martin -
der den Einzug in den Nationalrat nicht schaffte - lässt derzeit noch
seinen Anwalt prüfen.
Bundeswahlbehörde
Grund für eine Anfechtung könnte das Antreten des BZÖ mit zwei
verschiedenen Namen in Kärnten und den anderen acht Bundesländern
sein. Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist überzeugt, dass die
Stimmen des BZÖ in Kärnten extra zu zählen sind. Damit kämen die
Orangen nicht mehr auf österreichweit vier Prozent und würden aus dem
Nationalrat fallen.
Die Bundeswahlbehörde hat jedoch in der Vorwoche einstimmig
festgestellt, dass das BZÖ die Vier-Prozent-Hürde übersprungen hat -
und damit das Antreten mit verschiedenen Namen gebilligt. (APA)