Türkei
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Türkei
115.000 Euro Schmerzensgeld an Angehörige eines Verschwundenen wegen Verstoß gegen Pflicht zum Schutz des Lebens und Folterverbot
Straßburg - Die Türkei muss nach einem Urteil des
europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte den Angehörigen von
Verschwundenen eine Entschädigung von 115.000 Euro zahlen. Die
Regierung in Ankara habe in zwei Fällen gegen die Pflicht zum Schutz
des Lebens und in einem Fall gegen das Folterverbot verstoßen, hieß
es in dem Urteil der Straßburger Richter von Donnerstag. Bei einer Militäraktion gegen ein kurdisches Dorf im Südosten der
Türkei 1997 war eine Frau tödlich getroffen worden. 1994 war ein
Jugendlicher nach seiner Festnahme durch die Polizei wegen einer
Identitätskontrolle spurlos verschwunden. Opfer von Folter durch
Polizeibeamte wurde ein heute 50-jähriger Lehrer, der 1997 in
Istanbul während seiner Untersuchungshaft im Rahmen einer
Polizeiaktion gegen eine im Untergrund tätige kommunistische
Gruppierung schwer misshandelt worden war. (APA/dpa)