Straßburg - Die Türkei muss nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte den Angehörigen von Verschwundenen eine Entschädigung von 115.000 Euro zahlen. Die Regierung in Ankara habe in zwei Fällen gegen die Pflicht zum Schutz des Lebens und in einem Fall gegen das Folterverbot verstoßen, hieß es in dem Urteil der Straßburger Richter von Donnerstag. Bei einer Militäraktion gegen ein kurdisches Dorf im Südosten der Türkei 1997 war eine Frau tödlich getroffen worden. 1994 war ein Jugendlicher nach seiner Festnahme durch die Polizei wegen einer Identitätskontrolle spurlos verschwunden. Opfer von Folter durch Polizeibeamte wurde ein heute 50-jähriger Lehrer, der 1997 in Istanbul während seiner Untersuchungshaft im Rahmen einer Polizeiaktion gegen eine im Untergrund tätige kommunistische Gruppierung schwer misshandelt worden war. (APA/dpa)