Wels - Nach einem Schussattentat auf eine Schülerin ist der 29-jährige Angeklagte Donnerstagabend im Landesgericht Wels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden. Er wurde wegen Mordversuchs, versuchter Vergewaltigung und unbefugten Besitzes einer Schusswaffe schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der erste Vorfall, der dem Beschuldigten zur Last gelegt wurde, hatte sich im Juli 2004 ereignet: Eine 18-jährige Schülerin ging nach einem Discobesuch in der Nacht alleine zur Wohnung ihres Freundes. Sie bemerkte einen dunklen Pkw und wechselte die Straßenseite. Auf Höhe des Autos hörte die Schülerin einen Knall. Plötzlich traf sie ein Schuss am Oberarm. Während weitere fielen, flüchtete die 18-Jährige. Der Täter war vorerst unbekannt.

Ende September 2005 wurde in Vöcklabruck eine Frau überfallen. Ein Mann zerrte sie in ein Maisfeld und versuchte, sie zu vergewaltigen. Dabei setzte er auch einen Pfefferspray ein. Der Frau gelang es aber, ihn zu vertreiben, indem sie vortäuschte, den Täter wiederzuerkennen.

DNA-Proben

An beiden Tatorten wurden DNA-Spuren sichergestellt. Nach einem Vergleich der Proben mussten die Sicherheitsbehörden von einem Wiederholungstäter ausgehen. Kriminalpsychologe Thomas Müller erstellte ein Täterprofil, wonach es sich um einen Einzelgänger im Alter von 20 bis 40 Jahren handle. Mehrere Personen wurden überprüft, bei dem Angeklagten stimmte die DNA-Probe mit denen von den Tatorten überein. Auch das Täterprofil passte. In seinem Auto wurden neben dem Pfefferspray eine Sturmhaube und Handschellen gefunden.

Der Staatsanwalt hatte dem Beschuldigten im Prozess vorgeworfen, sich dümmer zu stellen, als er sei. Dieser erklärte, dass er die Waffe in der Nacht, in der das Mädchen von einem Schuss getroffen wurde, nur ausprobieren wollte. Die Tötungsabsicht bestritt er genauso wie die Vergewaltigung. Ein Freund des Mannes sagte aber aus, dass dieser ihn einige Monate vor dem Attentat ersucht habe, ihm die Waffe zu geben. Der 29-Jährige habe ihn davor gewarnt, dass es ihm den Arm wegreißen könnte, sollte sie losgehen.

Neben der Haftstrafe fasste der Angeklagte auch noch Teilschmerzensgelder aus: Der 18-jährigen Schülerin muss er 5.000 Euro zahlen, das zweite Opfer erhält 1.000 Euro. Der Mann erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil somit nicht rechtskräftig. (APA)