Zagreb/Den Haag - Das UNO-Tribunal in Den Haag hat einen Antrag Kroatiens abgelehnt, im Prozess gegen kroatische Generäle als "amicus curiae" ("Freund des Gerichts") die Interessen der Angeklagten vertreten zu dürfen. Dies berichtet die kroatische Tageszeitung "Jutarnji list" am Donnerstag. Es geht um den Prozess gegen Ante Gotovina, Ivan Cermak und Mladen Markac. Als Freund des Gerichts wird im angelsächsischen Recht eine Person oder Organisation bezeichnet, die an einem Gerichtsverfahren beteiligt ist, ohne selbst Partei zu sein.

Das Haager Tribunal entschied am Mittwochnachmittag, dass Kroatien im Prozess befangen sein werde. Die kroatische Regierung hatte sich Mitte September beim Haager Tribunal um den Status des "amicus curiae" in den Prozessen gegen die drei Generäle und gegen sechs Kroaten aus Bosnien-Herzegowina beworben. Nach Meinung der kroatischen Behörden ist die Anklageschrift in diesen Prozessen in einigen Bereichen "unannehmbar". Zagreb stößt sich insbesondere an der Formulierung, dass die Kriegsverbrechen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina im Rahmen "gemeinsamer verbrecherischer Aktionen" verübt worden seien, an denen auch damalige höchstrangige kroatische Politiker beteiligt gewesen seien.

Bereits einmal abgelehnt

Der kroatische Antrag wurde bereits am 12. Oktober auch im Fall der sechs ehemaligen Politiker und Militärs aus Bosnien-Herzegowina abgelehnt. Sie kontrollierten während des Bosnien-Krieges (1992-1995) die selbst proklamierte "Kroatische Republik Herceg Bosna" in Süd-Herzegowina.

Der kroatische Ministerpräsident Ivo Sanader kündigte gegenüber "Jutarnji list" an, dass jetzt alle Materialien, die die Regierung für ihre Rolle als "amicus curiae" gesammelt hat, an die Verteidiger der drei Generäle übergeben werden. Zudem werde der kroatische Regierungs-Rat für die Kooperation mit dem UNO-Tribunal über eine eventuelle Berufung gegen diese Entscheidung beraten. (APA)