Das Haager Tribunal entschied am Mittwochnachmittag, dass Kroatien im Prozess befangen sein werde. Die kroatische Regierung hatte sich Mitte September beim Haager Tribunal um den Status des "amicus curiae" in den Prozessen gegen die drei Generäle und gegen sechs Kroaten aus Bosnien-Herzegowina beworben. Nach Meinung der kroatischen Behörden ist die Anklageschrift in diesen Prozessen in einigen Bereichen "unannehmbar". Zagreb stößt sich insbesondere an der Formulierung, dass die Kriegsverbrechen in Kroatien und Bosnien-Herzegowina im Rahmen "gemeinsamer verbrecherischer Aktionen" verübt worden seien, an denen auch damalige höchstrangige kroatische Politiker beteiligt gewesen seien.
Bereits einmal abgelehnt
Der kroatische Antrag wurde bereits am 12. Oktober auch im Fall der sechs ehemaligen Politiker und Militärs aus Bosnien-Herzegowina abgelehnt. Sie kontrollierten während des Bosnien-Krieges (1992-1995) die selbst proklamierte "Kroatische Republik Herceg Bosna" in Süd-Herzegowina.