"Diese Richtlinien gelten für alle Forschungs-Programme, die im Auftrag der beiden Ministerien von den drei großen Förderungsorganisationen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Wissenschaftsfonds (FWF) und Austria Wirtschafts-Service (AWS) abgewickelt werden", so Mainoni. Für von der FFG selbstständig durchgeführte Programme gelten eigene FFG-Richtlinien, die allerdings mit den FTE-Richtlinien weitgehend deckungsgleich sind.
Wirtschaft
Vereinfachte Richtlinien für Forschungsförderung
Forschungswillige können ab dem kommenden Jahr mit vereinfachten Antragsverfahren für Förderungen rechnen