Wiener Neustadt - Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen mussten sich am Mittwoch zwei Ärzte (46 und 53 Jahre alt) am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Vor zwei Jahren war in einer Ordination in Baden ein 59-Jähriger an Herzversagen gestorben, der sich zum Abnehmen mittels eines Gastroskopie-Schlauches einen Ballon im Magen einsetzen lassen wollte. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

Laut Anklage wurde der Eingriff vorgenommen, ohne den damals rund 170 Kilo schweren Patienten entsprechend aufzuklären. Bei der Behandlung soll dann das Narkosemittel Propofol verabreicht worden sein. Auf Grund unzureichender Überwachung erfolgte ein Abfall der Blutsauerstoffsättigung auf 45 Prozent, auch wurde es unterlassen, den Patienten danach unverzüglich auf den Rücken zu drehen und rechtzeitig eine Maskenbeatmung einzusetzen. Das Opfer starb an den Folgen von mangelnder Sauerstoffversorgung des Herzmuskels.

Unerlaubte Narkose

Wie die Witwe im Vorfeld erläutert hatte, war ihr Mann - ohne vorangegangenes EKG und ohne Anästhesisten - unerlaubter Weise in Narkose versetzt worden, obwohl er auf Grund von durch starkes Schnarchen bedingten Herz-Rhythmusstörungen keine Narkose erhalten hätte sollen. Nach Angaben der Frau hatte ihr Gatte Vorgespräche mit dem Klosterneuburger Arzt (53) geführt, der ihm den 46-jährigen Kollegen in Baden empfahl.

Fehler seien auch bei den lebensrettenden Maßnahmen passiert, ergänzte Anwalt Manfred Ainedter. Nach seinen Worten sei das Verfahren bereits zwei Mal eingestellt worden, nun wurde durch Vorlage von Gutachten eine Wiederaufnahme erreicht.

Opfer mangelhaft über Risiken informiert

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde kritisiert, dass der Patient nur mangelhaft über die Risiken des Eingriffs informiert worden sei. Lediglich ein Aufklärungsblatt wurde dem Opfer vorgelegt. Überdies hätte das Einsetzen des Magen-Ballons nicht in einer Ordination stattfinden sollen. Der Klosterneuburger Arzt wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Er habe den Patienten lediglich an seinen Kollegen vermittelt, so der Chirurg.

Auch der Anwalt des beschuldigten Arztes aus Wien, der eine Ordination in Baden betreibt, stellte sich gegen die Anklageschrift. Es gebe "keinen kausalen Zusammenhang zwischen der durchgeführten Behandlung und dem Tod des Patienten". Überdies hätte dieser den tragischen Ausgang der Ereignisse selbst zu verantworten gehabt.

Das Opfer sei in vollster Kenntnis über den Eingriff gewesen, jedoch seien die Ärzte ihrerseits nicht über die tatsächliche Krankheitsgeschichte des Mannes informiert worden, berichtete der Verteidiger des 46-Jährigen. So soll dem damals 59-jährigen Opfer das Einsetzen eines Magen-Ballons zuvor in der Wiener Rudolfstiftung untersagt worden sein - auf Grund der Risikofaktoren. Er litt unter anderem an Schlaf-Apnoe und Bluthochdruck und hatte bereits einen Herzinfarkt hinter sich. Dies sei von ihm von den beiden Ärzten jedoch nicht mitgeteilt worden.

Für behandelnden Arzt hat "alles gepasst"

Der Arzt, der den Eingriff schließlich durchgeführt hatte, gab in der Befragung durch Einzelrichterin Renate Schober an, dass für ihn "alles gepasst" habe. Hätte er jedoch von der kompletten medizinischen Geschichte des Mannes gewusst, so hätte das Procedere "nie stattgefunden". Er führte weiter aus, dass der Klosterneuburger Arzt bei dem Eingriff keine Funktion gehabt habe, sondern lediglich für Notfälle da gewesen sei.

Ein medizinischer Sachverständiger konfrontierte den Angeklagten damit, dass er dem Patienten entgegen Empfehlungen zu viel Propofol verabreicht habe. Der Arzt rechtfertigte dies jedoch mit Erfahrungswerten, die er sich im Laufe seiner Berufsjahre angeeignet habe. "Im Nachhinein betrachtet, hätten sie etwas anderes machen können?", wollte Schober wissen. Der 46-Jährige räumte darauf ein, dass es wohl etwas zu "verbessern" geben hätte. Genauere Angaben konnte oder wollte er nicht machen.

Der Prozess wurde Mittwochnachmittag vertagt, der nächste Verhandlungstermin wurde für 12. Dezember fixiert. Notwendig wurde dies, da die Witwe des 59-jährigen Opfers, der Gerichtsmediziner sowie weitere Zeugen vernommen werden müssen. (APA)