Wien - Justizministerin Karin Gastinger hat schon vor der Wahl auf das Rückkehrrecht in ihren alten Job bei der Kärntner Landesregierung verzichtet. Das hat der Kärntner Landesamtsdirektor Reinhard Sladko der APA bestätigt. Für Sladko ein "erstaunlicher" Schritt, hat die Ministerin mit ihrem "Austritt aus dem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis" doch nicht nur auf ihren alten Job in der Wasserrechtsabteilung, sondern auch auf ihre Beamtenpension verzichtet.

Gastinger war kurz vor der Wahl aus dem BZÖ ausgetreten und kündigte unmittelbar danach auch beim Land Kärnten. Die bereits eingezahlten Pensionsbeiträge Gastingers werden nun an die Pensionsversicherungsanstalt überwiesen - ihr Beamtenpensions-Anspruch wird also in einen (niedrigeren) ASVP-Pensionsanspruch umgewandelt, erklärt Sladko.

Anspruch auf "Gehaltsfortzahlung"

Vor ihrem Wechsel ins Justizministerium im Jahr 2004 war Gastinger Leiterin der Unterabteilung Umweltschutz in der Wasserrechtsabteilung des Landes Kärnten. Auch ohne Rückkehrrecht auf diesen Posten wird sie nach Angelobung der neuen Regierung aber nicht ohne Einkommen da stehen. Gastinger hat nämlich - wie jeder ausscheidende Minister - Anspruch auf eine so genannte "Gehaltsfortzahlung". Sie bekommt also bis zu sechs Monate lang 75 Prozent der bisherigen Gage (zuletzt 15.810 Euro) ausbezahlt, sollte sie der neuen Regierung nicht angehören und keinen neuen Job haben.

Daran will man im Justizministerium aber noch nicht denken. Gastinger-Sprecher Christoph Pöchinger: "Es gibt derzeit keine Zukunftsplanung außerhalb des Ministeriums." Angesichts der sich abzeichnenden zähen Koalitionsverhandlungen bereite man sich nun auf die "Zeit der verlängerten Legislaturperiode" vor. (APA)