Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Türkei in fünf Fällen einen Verstoß gegen das Folterverbot vorgeworfen. Den Klägern, darunter auch einem 12-jährigen Buben, sprachen die Richter am Dienstag in Straßburg eine Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro zu. Der damals 12-jährige Lehrling, dem sein Chef Diebstahl vorgeworfen hatte, war 1995 in einer Polizeistation in Izmir misshandelt und schwer geschlagen worden. Ein zweiter Beschwerdeführer, der als Mitglied der illegalen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zur Zeit inhaftiert ist, war 1993 nach seiner Festnahme in Bursa von Polizeibeamten misshandelt und schwer verletzt worden. Brutal geschlagen wurde auch eine 38-jährige Mutter vor den Augen ihrer damals elf und acht Jahre alten Kinder, als sie 2000 in Izmir ihren inhaftierten Ehemann besuchen wollte. (APA/dpa)