Türkei
Europäischer Gerichtshof spricht Folteropfer Entschädigung zu
50.000 Euro für Lehrling, der im Alter von zwölf Jahren auf Polizeistation geschlagen wurde
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat der Türkei in fünf Fällen einen Verstoß gegen das
Folterverbot vorgeworfen. Den Klägern, darunter auch einem
12-jährigen Buben, sprachen die Richter am Dienstag in Straßburg eine
Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro zu. Der damals 12-jährige
Lehrling, dem sein Chef Diebstahl vorgeworfen hatte, war 1995 in
einer Polizeistation in Izmir misshandelt und schwer geschlagen
worden. Ein zweiter Beschwerdeführer, der als Mitglied der illegalen
Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zur Zeit inhaftiert ist, war 1993
nach seiner Festnahme in Bursa von Polizeibeamten misshandelt und
schwer verletzt worden. Brutal geschlagen wurde auch eine 38-jährige
Mutter vor den Augen ihrer damals elf und acht Jahre alten Kinder,
als sie 2000 in Izmir ihren inhaftierten Ehemann besuchen wollte. (APA/dpa)