Wien - Die 80 Mitarbeiter der Österreich Werbung (ÖW), die in Österreich beschäftigt sind, könnten einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahr 1990 zufolge unter Wahrung aller Rechte und bei voller Abfertigung den Marketingverein verlassen, wenn sich die Eigentümerverhältnisse der ÖW durch Ausscheiden eines oder mehrerer Mitglieder verändern. Durch den Austritt Kärntens und der Steiermark könnte diese Regelung nun schlagend werden. Die ÖW steht zu 60 Prozent im Besitz des Bundes, je 20 Prozent halten die Länder und die Wirtschaftskammer.Budgetloch von 28,2 Millionen Schilling Durch den Abgang der beiden Bundesländer, die gemeinsam knapp fünf Prozent des 583 Mill. S-Budgets (42,4 Mill. Euro) der ÖW, das inklusive Eigenerträge auf 630 Mill. S umfasst, bestreiten, verändern sich auf jeden Fall die Eigentumsverhältnisse beim Anteil der Länder, auch wenn die anderen Bundesländer für das Budgetloch von 28,2 Mill. S aufkommen oder die Mitgliedsbeiträge der beiden Co-Eigentümer Bund und Wirtschaftskammer zum selben Prozentsatz gesenkt werden. "Das ist eine rein theoretische Diskussion", stellt Tourismus-Staatssekretärin und ÖW-Vizepräsidentin Mares Rossmann auf APA-Anfrage fest. Die Mitarbeiter der ÖW seien "Voll-Blut-Touristiker", die zur ÖW stünden und sicher nicht gehen, so Rossmann. Auch bei der geplanten Umwandlung der ÖW in eine Kapitalgesellschaft werde es keinen Eingriff in bestehende Dienstnehmerrechte geben. Die ÖW beschäftigt insgesamt 240 Mitarbeiter, davon arbeiten 160 im Ausland. (APA)