"Am Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft wurden nur kleine Ergänzungen und Korrekturen vorgenommen. Einige Passagen wurden juristisch etwas ausgefeilter formuliert. Die Änderungen am Entwurf sind aber an sich unbedeutend", sagte Werner Pürstl, zuständiger Sektionschef im Justizministerium.
"Duett der Macht"
Die Ankläger sehen in Elsner, Zwettler und Weninger die Hauptschuldigen. Elsner und Weninger werden als "Duett der Macht" tituliert, deren Führungskultur "durch Intransparenz, autoritatives Management und informelle Absprachen gekennzeichnet war". Die Anklage geht von einem Gesamtschaden von 1,5 Mrd. Euro aus, wobei die Bawag "bei redlicher Betrachtungsweise" Ende 2000 zahlungsunfähig gewesen sei.
Die über 100 Seiten dicke Anklageschrift wird nun über die Oberstaatsanwaltschaft wieder an die Staatsanwaltschaft retourniert, wobei noch die Änderungen des vom Ministeriums eingearbeitet werden müssen. Anschließend bekommen das Dokument die Rechtsvertreter der neun Angeklagten, zu denen auch die ehemaligen Vorstände Peter Nakowitz (43), Christian Büttner (49), Hubert Kreuch (62) und Josef Schwarzecker (54) sowie der Bilanzprüfer Robert Reiter (57) zählen, der seit 1993 die Jahresabschlüsse geprüft hatte, zugestellt.
Diese haben dann 14 Tage Zeit, dagegen Einsprüche anzumelden, mit denen sich das Oberlandesgericht Wien auseinandersetzen müsste.
Nach Rechtskraft der Anklage wird im Straflandesgericht dann jener Hauptverhandlungsrichter bestimmt, der dem aus zwei Berufsrichtern und zwei Laien bestehenden Schöffensenat im Prozess vorstehen wird. Die Verhandlung wird angesichts des umfangreichen Akts frühestens Anfang 2007 starten. Den Angeklagten drohen im Fall von Schuldsprüchen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
Rückholaktion
Der Transport Elsners nach Österreich "dürfte von vornherein keine Lebensgefahr darstellen". Zu diesem Schluss kommt nach Angaben des französischen Anwalts Elsners, Gerard Baudoux, das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen.
Die Kosten, die durch die fliegerische Rückholaktion anfallen, trägt zunächst das Landesgericht für Strafsachen Wien, das die Auslieferung des Ex-Bankers ja beantragt hat. Ob Elsner selbst letztlich für den Rückflug geradestehen muss, wird erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens feststehen: Wer die Verfahrenskosten tragen muss, hängt nämlich davon ab, ob es zum Freispruch kommt oder zu einer Verurteilung. Beim Freispruch trägt der Staat die gesamten Gerichtskosten; im anderen Fall muss der Verurteilte die Verfahrenskosten in Form einer Pauschale mittragen.