Verfassungsrechtler Mayer: BZÖ-Kärnten und Bundes-BZÖ sind zwei Parteien, weshalb die Ergebnisse auch nicht zusammen gerechnet werden dürften. Der Leiter der Bundeswahlbehörde widerspricht.

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Wien - Für Verfassungsrechtler Heinz Mayer sind das BZÖ-Kärnten und das Bundes-BZÖ zwei unterschiedliche Parteien. Der Experte ist daher der Meinung, dass die orangen Stimmen aus Kärnten - das waren rund die Hälfte aller Stimmen - nicht zum Ergebnis des BZÖ auf Bundesebene dazugerechnet werden dürften. Damit würde das BZÖ den Einzug in den Nationalrat verpassen. Robert Stein von der Wahlabteilung des Innenministeriums widerspricht dem, er verweist auf den von der Wahlbehörde einstimmig verabschiedeten Bundeswahlvorschlag vor der Wahl.

Mayer argumentiert damit, dass das BZÖ in Kärnten eine andere Bezeichnung habe und auch die "dahinter stehende Gruppe offenbar eine andere" sei. "Die zwei Parteien" stünden zwar in Verbindung zu einander, seien aber "nicht ident". Beim Kärntner BZÖ handle es sich um eine "eigenständige juristische Person", so Mayer im Gespräch mit der APA. Die Orangen waren in Kärnten unter der Bezeichnung "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ" und auf Bundesebene unter "Liste Peter Westenthaler - BZÖ" angetreten.

Paragraf 107

Der Verfassungsrechtler beruft sich auf Paragraf 107 der Nationalratswahlordnung, laut dem die Stimmen jener Parteien zusammengerechnet werden, "die unter der gleichen Bezeichnung angetreten sind." Nach Ansicht Mayers könnte nun eine der anderen Parteien mit dieser Begründung das Zusammenzählen der orangen Stimmen bekämpfen. Dies hätte aber keine Wahlwiederholung sondern nur eine neue "Ermittlung der Wahlergebnisses" zufolge, so der Verfassungsrechtler. Mayer ist zudem der Meinung, dass der Bundeswahlvorschlag, der im Vorfeld der Wahl von der Wahlbehörde einstimmig angenommen wurde, hier keine Rolle mehr spiele. Der Bundeswahlvorschlag sage nichts über das Zusammenzählen der Stimmen aus, so Mayer.

Anders sieht das Robert Stein vom Innenministerium. Er beruft sich auf ebendiesen Bundeswahlvorschlag und sieht "keinen Anhaltspunkt" dafür, dass die Wahlbehörde diesem plötzlich widersprechen sollte. Der Bundeswahlvorschlag sei einstimmig abgesegnet worden. Wäre das Gremium der Meinung, dass es sich um unterschiedliche Parteien handelt, hätte man das vor der Wahl feststellen müssen, so Stein, der betonte, der Behörde "nicht vorgreifen" zu wollen. Für ihn wäre eine anders lautende Entscheidung jedenfalls nicht zulässig und "nicht gesetzeskonform". (APA)