Während sein 23-jähriger Komplize mit drei Monaten bedingt davonkam, war bei ihm aufgrund einer einschlägigen Vorverurteilung keine Bewährungsstrafe mehr möglich. Bei vollständiger Schadensgutmachung hat der Sprayer allerdings gute Chancen, die Strafe doch nicht absitzen müssen. In diesem Fall kann das Urteil nachträglich auf Bewährung ausgesetzt werden.
Wien
Acht Monate unbedingte Haft für 21-jährigen Sprayer
Junger Wiener hat bei vollständiger Schadensgutmachung aber gute Chancen auf Aussetzen der Strafe
Wien - Zu acht Monaten unbedingter Haft wegen schwerer Sachbeschädigung ist am Freitag ein 21-jähriger Sprayer verurteilt worden. Er hatte gemeinsam mit einem Freund zahlreiche Schnellbahnzüge, Wagons und U-Bahn-Garnituren mit Graffiti versehen.
Der 21-Jährige beziehungsweise seine Familie haben Zahlungsbereitschaft signalisiert und auch schon die erste Rate überwiesen - insgesamt 18.000 Euro für Reinigungskosten und Stehzeiten sind zu zahlen. "Es war Dummheit und Langeweile", nannte der 21-Jährige seine Beweggründe. "Wir waren halt ein bisschen interessiert in dieser Kunstrichtung." Die Urteile sind rechtskräftig. (APA, kri, DER STANDARD - Printausgabe, 7./8. Oktober 2006)