EM-Maskottchen sollen den Comic-Figuren zum Verwechseln ähnlich sehen, sagen deren Rechtehalter von Kauka Promedia
Redaktion
,
In dieser Galerie: 2 Bilder
Wien/Bern - Den Organisatoren der EURO 2008 in Österreich
und der Schweiz drohen wegen der vergangenen Mittwoch präsentierten
Maskottchen eventuell juristische Probleme. Die Rechtehalter an den
Comic-Figuren "Fix und Foxi" prüfen wegen der Ähnlichkeiten
rechtliche Schritte.
Nicht nur das Outfit erinnere an Fix und Foxi, sondern auch die
Liste der Namen, aus denen die Fans eine Möglichkeit auswählen
können. Zur Wahl stehen "Flix und Trix", "Zagi und Zigi" sowie "Flitz
und Bitz".
"Ich denke, dass die Gemeinsamkeiten unübersehbar sind. Ich werde
abwarten, was unser Anwalt dazu sagt und ob die Gefahr möglicher
Verwechselungen der beiden Produkte drohen könnte. Sollte das der
Fall sein, werde ich mich mit den Organisatoren in Verbindung
setzen", sagte Michael Semrad, Geschäftsführer der Kauka Promedia,
Inc. von Zeichner und Erfinder Rolf Kauka.
Auf Seite der Veranstalter sieht man die Angelegenheit gelassen.
"Wir wissen nichts von dieser Prüfung. Aber wir sind überzeugt, dass
es sich bei den Maskottchen um eine sehr gelungene Eigenkreation von
Warner.Bros, eine der weltweit führenden Firmen in diesem Metier,
handelt", meinte EM-2008-Turnierdirektor Martin Kallen zu den
Vorwürfen. Warner Bros. hatte in sechs Monaten und rund 4.000
Arbeitsstunden rund 100 Varianten entworfen, ehe man sich auf die
beiden Buben in den Nationalfarben der Gastgeberländer entschied. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.