Essenswünsche als wichtige Information
Das Abkommen sei auf falscher rechtlicher Grundlage abgeschlossen worden, urteilte er. Statt auf der Basis des Binnenmarktrechtes müsse das Abkommen im Sicherheitsrecht verankert werden. Die USA ergriffen diese Gelegenheit, um gleich umfangreiche Erweiterungen zu fordern: Mehr Datensätze wie Kreditkartendaten, Essenswünsche sowie die unbegrenzte Speicherung und Nutzung dieser Daten machten die US-Behörden zur Bedingung für den Abschluss eines neuen Abkommens.
Doch diese weit gehende Verarbeitung widerspricht den EU-Datenschutzvorschriften. Zuletzt hatten die USA Bereitschaft zu einer Einigung signalisiert, da ohne Abkommen auch die Weitergabe von Passagierdaten durch US-Airlines aus Europa gesetzeswidrig ist und eine Klagswelle von Datenschützern nach sich ziehen könnte. US-Heimatschutzminister Michael Chertoff sagte, wegen der Probleme werde der transatlantische Flugverkehr vorerst nicht unterbrochen.
AUA: Keine Probleme
Da es keine EU-Regelung gibt, gelten wieder die einzelnen bilateralen Abkommen. Die Austrian Airlines erwarten sich „keine Probleme“ im US-Verkehr, sagte ein Sprecher zum Standard. Man gebe wie bisher zehn Daten pro Passagier (Vorname, Nachname, Alter, Geschlecht etc.) an die USA weiter. Die USA hatten zuletzt aber bis zu 34 Datensätze pro Reisenden gefordert. Michael Chertoff sagte in Washington, er habe den EUUnterhändlern einen Entwurf zukommen lassen, der nach seiner Auffassung den europäischen Bedenken bezüglich Datenschutz Rechnung trägt.
„Wenn sie das akzeptieren und unterschreiben, großartig. Wenn wir weiter verhandeln müssen, schön.“ Der Sprecher der EU-Kommission sagte, man sei einer Einigung sehr nahe gekommen. „Wir haben 90 Prozent des Weges hinter uns“, betonte er. In Verhandlungskreisen begründete man die starre Haltung der USA mit „Vorbereitungen für zukünftige Verhandlungen“.