Richter Wolfgang Küllmer sagte, das Urteil sei eine Etappe zur höchstrichterlichen Entscheidung des Sachverhalts. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
"In großem Umfang"
In dem Prozess ging es um die Frage, inwieweit das öffentliche Verwenden und Verbreiten eines etwa nach Art eines Halteverbotschildes durchgestrichenen Hakenkreuzes strafbar ist. Der Geschäftsführer des Versandhandels Nix Gut, Jürgen Kamm, hatte erklärt, jeder sollte gegen die Rechtsextremisten Stellung beziehen können. Die Anklage legte Kamm zur Last, in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben zu haben.