Stuttgart - Wegen des Vertriebs von Anti-Nazi-Symbolen ist am Freitag ein deutscher Versandhändler zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart legte dem 32-Jährigen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last.

Richter Wolfgang Küllmer sagte, das Urteil sei eine Etappe zur höchstrichterlichen Entscheidung des Sachverhalts. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro beantragt. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.

"In großem Umfang"

In dem Prozess ging es um die Frage, inwieweit das öffentliche Verwenden und Verbreiten eines etwa nach Art eines Halteverbotschildes durchgestrichenen Hakenkreuzes strafbar ist. Der Geschäftsführer des Versandhandels Nix Gut, Jürgen Kamm, hatte erklärt, jeder sollte gegen die Rechtsextremisten Stellung beziehen können. Die Anklage legte Kamm zur Last, in großem Umfang Aufnäher, Anstecker, Aufkleber, T-Shirts und andere Gegenstände, auf denen Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Symbole in verschiedenen Anti-Darstellungen zu sehen sind, im In- und Ausland vertrieben zu haben.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Es herrscht eine unklare Rechtslage. Deshalb hatten beide Seiten angekündigt, durch die Instanzen gehen zu wollen. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und der SPD-Politiker Nils Annen hatten sich bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft selbst angezeigt, weil sie entsprechende Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen hatten. Gegen sie wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch ermittelt. Ein Abschluss des Verfahrens sei noch nicht in Sicht, sagte Behördensprecherin Tomke Beddies. (APA/AP)