Foto: derStandard.at/Putschögl

Seit rund eineinhalb Wochen bietet derStandard.at/Immobilien in Zusammenarbeit mit der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Pepelnik & Karl ein kostenloses Service für Rechtsauskünfte.

Sie fragen – Pepelnik & Karl antworten

"Darf ein Makler, der mit dem Hauseigentümer verwandt oder ehelich verbunden ist, Provision verlangen?" "Wer muss beim Reihenhaus für die Reparatur der Dachrinne aufkommen?" – Mehr als 60 solcher und ähnlicher Anfragen von UserInnen gingen seit Start der Aktion bereits bei uns ein und wurden direkt an die Kanzlei von Johannes Pepelnik und Harald Karl weitergeleitet. Trotz des großen Ansturms konnte bisher fast jede Anfrage innerhalb von 2-3 Tagen beantwortet werden.

Im Folgenden geben wir eine kleine Auswahl der bisherigen Anfragen – selbstverständlich anonymisiert – samt den Antworten der beiden Rechtsexperten wieder. Im Lauf der Zeit soll so eine kleine Sammlung "häufig gestellter Fragen" von möglichst allgemeinem Interesse entstehen.

Wenn auch Sie eine Frage an unsere Experten haben, senden Sie diese an mietrechtsberatung@derStandard.at

  • Hier gelangen Sie direkt zu den einzelnen Fragen und Antworten:

    Schaden: Leckes Dach – wer zahlt den Wasserschaden?

    Mietzins: Welche Anhebung ist erlaubt?

    Lärm: Kann ich Mietminderung wegen Lärmbelästigung verlangen?

    Kaution: Kann ein Verwandter die Kaution für mich übernehmen?

    Mietvertrag: Wann besteht die Möglichkeit zur Kündigung?

    Mietvertrag: Kann mein Lebenspartner die Hauptmietwohnung übernehmen?

    Mietvertrag: Wie kann ich eine Hauptmietwohnung übernehmen?

    Mietvertrag: Kann mein befristeter Vertrag ein weiteres Mal verlängert werden?

    Makler: Darf ein Makler, der in einem Verwandtschaftsverhältnis zum Hausbesitzer steht, Provision verlangen?

    Wohnungseigentum: Wer muss die Betriebskosten für den Lift zahlen?