Im Ausland kann man die Stimme entweder in einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben. Die sorgt dann dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig zur Landeswahlbehörde kommt. Oder man kann wirklich "brieflich" wählen. Dafür braucht man einen Wahlzeugen - einen Österreicher mit gültigem Pass - der den Wahlvorgang und die Uhrzeit bestätigt. Auch bei der Stimmabgabe außerhalb der Landesgrenzen gilt der Wahlschluss, Sonntag, 1. Oktober, (voraussichtlich) 17.00 Uhr. Wahlkarten mit einem späteren Bestätigungs-Zeitpunkt sind ungültig.
Der Wahlschluss wird in der nächsten Woche feststehen. Denn spätestens am Dienstag müssen die Gemeinden die Wahlzeiten, Wahllokale und Verbotszonen verlautbaren. Nach derzeitigem Stand dürften die letzten Wahllokale - wie früher auch - am 1. Oktober um 17.00 Uhr schließen. Die Landeshauptstädte haben die Wahlzeiten schon veröffentlicht, viele Gemeinden ihre schon dem Innenministerium gemeldet - und keine nützt den gesetzlichen Rahmen 18.00 Uhr aus.
In Österreich ist die Briefwahl ist in Österreich nicht zulässig. Also kann man innerhalb der Landesgrenzen seine Stimme auch mit einer Wahlkarten nur am Wahlsonntag in einem Wahllokal abgeben. Außer man ist bettlägerig: Dann muss man gleichzeitig mit der Wahlkarte den Besuch durch eine "fliegende" Wahlkommission beantragen.
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