Wien - Wahlberechtigte, die vom Ausland aus per Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, können dies tun, sobald die Wahlkarte eingetroffen ist. Zu beachten ist, dass die Wahlkarten bis spätestens Montag, 9. Oktober, 12.00 Uhr bei der Landeswahlbehörde (Adresse ist aufgedruckt) eingelangen müssen.

Im Ausland kann man die Stimme entweder in einer österreichischen Vertretungsbehörde abgeben. Die sorgt dann dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig zur Landeswahlbehörde kommt. Oder man kann wirklich "brieflich" wählen. Dafür braucht man einen Wahlzeugen - einen Österreicher mit gültigem Pass - der den Wahlvorgang und die Uhrzeit bestätigt. Auch bei der Stimmabgabe außerhalb der Landesgrenzen gilt der Wahlschluss, Sonntag, 1. Oktober, (voraussichtlich) 17.00 Uhr. Wahlkarten mit einem späteren Bestätigungs-Zeitpunkt sind ungültig.

Der Wahlschluss wird in der nächsten Woche feststehen. Denn spätestens am Dienstag müssen die Gemeinden die Wahlzeiten, Wahllokale und Verbotszonen verlautbaren. Nach derzeitigem Stand dürften die letzten Wahllokale - wie früher auch - am 1. Oktober um 17.00 Uhr schließen. Die Landeshauptstädte haben die Wahlzeiten schon veröffentlicht, viele Gemeinden ihre schon dem Innenministerium gemeldet - und keine nützt den gesetzlichen Rahmen 18.00 Uhr aus.

In Österreich ist die Briefwahl ist in Österreich nicht zulässig. Also kann man innerhalb der Landesgrenzen seine Stimme auch mit einer Wahlkarten nur am Wahlsonntag in einem Wahllokal abgeben. Außer man ist bettlägerig: Dann muss man gleichzeitig mit der Wahlkarte den Besuch durch eine "fliegende" Wahlkommission beantragen.

Frist abgelaufen

Am Donnerstag, den 28. September, lief die Frist ab, um noch Wahlkarten für die Nationalratswahl beantragen zu können. Eine Wahlkarte brauchen die Wahlberechtigten, die ihre Stimme nicht am Wahlsonntag in "ihrem" Wahllokal am Heimatort abgeben können. Das sind nicht nur die Österreicher, die aus dem Ausland wählen, sondern auch Urlauber oder Ausflügler im Inland, Kranke oder Behinderte, die nicht ins Wahllokal gehen können, Spitalspatienten oder Häftlinge. (APA/red)