London - Per 1. September wurde eine neue steuerliche Regelung wirksam, und zwar für solche Kunstwerke, die zeitweilig importiert wurden. Anders ausgedrückt geht es um Objekte, die etwa von Auktionshäusern außerhalb der EU akquiriert und dann in London versteigert werden. Bislang diente zur Berechnung dieser Einfuhrumsatzsteuer (fünf Prozent) die Summe aus dem Hammerpreis, der inländischen Mehrwertsteuer (17,5 Prozent) sowie der Provision des Auktionshauses (Byers Premium). Ab 1. September dient alleinig der Nettozuschlag als Kalkulationsbasis. Die Nutznießer dieser neuen Regelung sind allerdings nur Privatkäufer mit Wohnsitzen innerhalb der EU.

Paris - Bis zu seinem Tod im vergangenen Jahr verwaltete Brassaïs Witwe Gilberte den Nachlass des legendären, als "Auge von Paris" bezeichneten Fotografen. Am 2. und 3. Oktober gelangen bei Drouot 750 Arbeiten des als Gyula Halász geborenen Fotogenies aus diesem Nachlass zur Auktion, darunter Bilder aus allen wichtigen Serien, etwa auch jener von 1932, in der er das Pariser (Nacht-)Leben dokumentierte (Le Couple d'Amoureaux au Bal des Quatre Saison, 50 x 37 cm, 15.000-20.000 Euro). Als Multitalent beschäftigte sich Brassaï auch mit anderen künstlerischen Techniken, etwa der Bildhauerei: Hier stehen zwölf Skulpturen im Angebot, darunter Arbeiten aus Carrara-Marmor, etwa die auf 8000 bis 12.000 Euro taxierte Galatea. (kron / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.9.2006)