Ja, die GPL ist eine alte Urheberrechtslizenz.
Torvalds widerspricht in seinem Schreiben Argumentationen, wonach die GPL in ihrer derzeitigen Form veraltet sei. "Ich sehe das anders. Ja, die GPL ist eine alte Urheberrechtslizenz. Dennoch ist es im Grunde eine so gute Lizenz, dass es nicht besonders viel Raum für Verbesserungen gibt, von einigen Formulierungen einmal abgesehen." Kritik
Pamela Jones vom Onlineportal Groklaw bekrittelt an der Version zwei, dass diese nicht mit der Apache-Lizenz kompatibel sei, den Bereich Bitstream nicht abdecke, beim Thema Web-Downloads nicht eindeutig sei und keine Klausel für den Patentschutz aufweise. Zudem mache die Version 2.0 keine Aussagen über DRM.
Keine Probleme
Das seien allesamt keine wirklichen Probleme, meint Torvalds. "Die GPLv2 ist deshalb so großartig, weil sie nichts anderes abdeckt, als den allgemein gültigen Grundsatz 'wie du mir, so ich dir'. Die GPLv2 berücksichtigt das, was wirklich wichtig ist und es ist das Einzige, dem jeder zustimmen kann".
"Wir halten die Änderungen bezüglich Softwarepatenten und DRM für notwendig"
"Wir halten die Änderungen bezüglich Softwarepatenten und DRM für notwendig", bekräftigt FSFE-Sprecher Joachim Jakobs die FSF-Position im Gespräch mit pressetext. In einem Kommentar betont die Organisation, dass weder der jetzt vorliegende GPLv3-Entwurf noch die Endfassung Einschränkungen zur Nutzung von GPL-lizenzierter Software enthalten. Vielmehr wolle die FSF mit der GPLv3 klarstellen, dass eine Beschränkung der Installation neuer Software durch die Hardware, wie sie beispielsweise von DRM-System-Herstellern implementiert werden, mit der GPL unvereinbar sei. Jakobs ist der Auffassung, dass die Version drei in die richtige Richtung geht. "Leider gibt es einige Missverständnisse, die noch ausgeräumt werden müssen", so der FSFE-Sprecher, der sich diesbezüglich aber sehr zuversichtlich gibt. "Natürlich hätten wir Linus Torvalds gerne im Boot, denn er ist eine Gallionsfigur für diesen Bereich. Dennoch ist er hier nicht der einzig Bestimmende."
Klar