Sperre aufgehoben
Die Sperre des Arbeitslosengeldes wurde mittlerweile aufgehoben, so der Sprecher des Wiener AMS, Hans-Paul Nosko. Das Bundes-AMS habe entschieden, dass in diesen Fällen kein sanktionierbarer Tatbestand bestehe, um eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu verhängen. Konkret ging es dabei um sechs Wiedereinsteigerinnen, die in der Delikatessenabteilung einer Supermarktkette, aus hygienischen Gründen ihr Kopftuch mit einer unternehmenseigenen Kappe vertauschen hätten sollen.
Für die AMS-Wiedereinsteigerinnen-Aktion sind in Wien 90.000 Euro budgetiert, bestätigt AK-Arbeitsmarkt-Experte Gernot Mitter. Bis 18. September wurden 1.700 Frauen zur Teilzeitarbeit in einen Supermarkt bestellt, davon wurden 129 Stellen bewilligt, 74 Betroffene haben ein Monat gearbeitet und 18 wurden weiter beschäftigt, so das AMS Wien.
154 Personen, die in den Supermärkten hätten arbeiten sollen, wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, bestätigte Mitter, darunter 35 Frauen, die wegen Kinderbetreuungspflichten nicht mindestens 16 Stunden arbeiten konnten. Weitere 136 Sperren des Arbeitslosengeldes werden derzeit noch geprüft.
Auslaufen des Projekts
Wir werden uns weiter bemühen, Wiedereinsteigerinnen in Beschäftigung zu bringen, hieß es dazu im AMS Wien. Man werde verstärkt nach individuellen Lösungen für Kinderbetreuung suchen. Dabei verweist das AMS auf die Kinderbetreuungsbeihilfe, die 90 Prozent der Betreuungskosten ersetzt und die Kinderdrehscheibe.