Wien - Der FPÖ-Kandidat bei der Nationalratswahl, Ewald
Stadler, hat Montagvormittag angekündigt, in seiner Funktion als
Volksanwalt ein amtswegiges Prüfverfahren in der Causa BAWAG
einzuleiten. Er wirft der Staatsanwaltschaft vor, bei der
BAWAG-Anklage überhastet vorzugehen. Stadler kritisierte in der
Pressekonferenz, dass noch kein Rechtshilfeersuchen an das Fürstentum
Liechtenstein gestellt worden sei. Damit könnten die Begünstigten
jener Stiftungen, an die der BAWAG-Partner Wolfgang Flöttl die Erlöse
aus den Verkäufen seiner Gemäldesammlung überwiesen hat, festgestellt
werden.
Aus Flöttl-Interviews liest Stadler "unmissverständliche"
Andeutungen heraus, dass es Parteieinfinanzierung gegeben habe. Es
stehe die Frage im Raum, ob ausschließlich die SPÖ Adressat gewesen
sei. Dem Volksanwalt fehlt jedenfalls ein Rechtshilfeansuchen in
Liechtenstein. Schließlich sei der zentrale Punkt, wer als
Begünstigte hinter den BAWAG-Stiftungen in Liechtenstein steht. "Die
Anklage kann nicht anklagereif sein, solange nicht die Begünstigten
bekannt sind." Die Justiz mit ihrem "verlängerten Arm"
Justizministerin Karin Gastinger (B) würde eine schnelle Anklage
"zusammenschustern" - mit möglichst wenigen Beschuldigten.
Wenn Stadler nach der Wahl in den Nationalrat einziehen wird,
werde es in dieser Causa "eine Serie von parlamentarischen Anfragen
hageln". Weiters kündigte er einen Antrag auf Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses an und hofft dabei auf Unterstützung der
SPÖ.
Solange möchte Stadler aber nicht warten: Daher wird er als
Volksanwalt noch ein amtswegiges Prüfverfahren in Gang setzen. Dabei
soll geklärt werden, warum die Staatsanwaltschaft kein
Rechtshilfeersuchen an Liechtenstein gerichtet hat. Die Kontrolle der
Staatsanwaltschaft gehört in Stadlers Bereich als Volksanwalt.
(APA)