Gemeinschaftskassa
So ist es eher unwahrscheinlich, dass die Bezüge und Vergütungen der zahlreichen Vorstandsmitglieder der operativen ÖBB-Gesellschaften im Geschäft aufscheinen werden. Offen gelegt wird künftig nämlich nur die Gesamtsumme. Die Darstellung der persönlichen Vergütungen obliegt "der individuellen Entscheidungssphäre jedes Vorstandsmitglieds", weshalb eine Veröffentlichung im Geschäftsbericht nicht erfolgt, heißt es in den "Abweichungen des ÖBB-Konzerns".
Verzichtet wird weiters auf die Einrichtung eines Nominierungsausschusses bei Vorstandsbesetzungen. Dies unter Hinweis auf das Stellenausschreibungsgesetz, dem die hundert Prozent im Eigentum der Republik stehende Staatsbahn unterliegt. Für den ÖBB-Konzern ist es zweckmäßiger, die bestehende Zuständigkeitsordnung beizubehalten. Derzufolge ist das Präsidium des Aufsichtsrats, also der Präsident und seine Stellvertreter, das richtige Gremium. Ob das transparent genug ist, darf der gelernte Österreicher freilich hinterfragen, denn für gewöhnlich sind Vorstandsbesetzungen in Staatsbetrieben politisch akkordiert.
Verzichtet haben die ÖBB-Kontrollore weiters auch auf die im Kodex empfohlene Festlegung von Altersgrenzen für Vorstände und Aufsichtsräte in der Satzung des Unternehmens. Die ÖBB-Räte hielten Altersgrenzen nicht für sinnvoll, wie es heißt. Wohl auf der Homepage veröffentlicht, aber nicht binnen vier Monaten, wird der Geschäftsbericht. Das kann die ÖBB-Führung tun, wann immer es dem Vorstand beliebt.
Langsam ins Netz
Mehr Zeit kann sich der Bahnvorstand auch mit der Veröffentlichung der Konzernabschlüsse lassen. Die darf ebenfalls länger als vier Monate dauern, Quartalsberichte müssen gar nicht publiziert werden. Und zwar aufgrund der besonderen (direkten und indirekten) Eigentümerstruktur des Alleinaktionärs Republik Österreich gehörenden ÖBB-Konzerns, dem nach Ansicht des Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung, Richard Schenz, wohl öffentlichsten Unternehmen überhaupt. Allerdings ist die Bahn nicht börsennotiert, weshalb die speziellen Finanzmarktregeln ganz wegfielen.