Frankreich
Le Pen muss wegen Verharmlosung der NS-Zeit vor Gericht
Rechtsextremist bezeichnete Besatzung Frankreichs als "nicht besonders unmenschlich"
Paris - Der französische Rechtsextremist Jean-Marie Le
Pen muss sich unmittelbar nach der Präsidentschaftswahl im kommenden
Frühjahr wegen Verharmlosung der NS-Zeit vor Gericht verantworten.
Der zweitägige Prozess soll am 7. Juni beginnen, wie die
Justizbehörden am Donnerstag mitteilten. Bei einer Verurteilung
drohen dem Chef der Front National (FN) fünf Jahre Haft und eine
Geldstrafe von 45.000 Euro. Der 78-Jährige hat im vergangenen Jahr in einem Interview gesagt,
die deutsche Besatzung Frankreichs sei "nicht besonders unmenschlich"
gewesen. Es habe Fehlverhalten gegeben, aber dies sei in einem Land
von 550.000 Quadratkilometern unvermeidlich. Die Staatsanwaltschaft
wirft ihm Beihilfe zur Verteidigung von Kriegsverbrechen und Leugnung
von Verbrechen gegen die Menschheit vor. Le Pen will bei der
Präsidentschaftswahl im kommenden Frühjahr antreten. Bei der
vergangenen Wahl 2002 erhielt er im ersten Wahlgang mehr Stimmen als
der sozialistische Kandidat Lionel Jospin, unterlag dann aber in der
Stichwahl Amtsinhaber Jacques Chirac. (APA/AP)