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Bremen - Der Fußball-Bundesligist Werder Bremen darf nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Bremen nicht für den privaten Wettanbieter "bwin" werben. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Oberverwaltungsgericht hob damit die Entscheidung der ersten Instanz auf. Die Untersagungsverfügung des Stadtamtes der Hansestadt sei mit sofortiger Wirkung von dem Bundesligisten zu beachten. Der Beschluss ist vom 7. September. (APA/dpa)