Dresden/Neugersdorf - Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Donnerstag bestätigt, dass der österreichische Sportwettenanbieter bwin einstweiligen Rechtsschutz beantragt hat. Der Antrag ging demnach bereits vor knapp zwei Wochen ein.

Das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz will nun bis zur Gerichtsentscheidung das angedrohte Zwangsgeld vorerst nicht vollstrecken und bis zum nächsten Mittwoch Akten vorlegen und sich äußern. Wie lange das Verfahren am Verwaltungsgericht dauert, war zunächst offen.

bwin war mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wie berichtet gerichtlich gegen eine vom Land Sachsen verhängte Verbotsverfügung vorgegangen und will damit verhindern, dass es vor einem gerichtlichen Widerspruchsverfahren und einer möglichen Klage zum Sofortvollzug des Verbots sowie damit zu angedrohten Zwangsmaßnahmen kommt.

Das zuständige Regierungspräsidium Chemnitz hatte am 10. August verfügt, dass das in Neugersdorf ansässige Unternehmen keine Sportwetten mehr anbieten oder vermitteln noch dafür werben darf.

Sachsen hatte sich bei der Verbotsverfügung auf den Beschluss aller 16 Bundesländer berufen. Zudem verwies der Freistaat auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März. Dieses hatte das staatliche Wettmonopol für grundsätzlich zulässig erklärt, allerdings nur unter der Auflage, dass der Staat sein Monopol "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten" muss. Staatlicher Anbieter für Sportwetten ist die Firma Oddset. (APA/AFP)