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Strache übt sich im Rap, derStandard.at und hiphop.at laden zum Dissen ein.

foto: ap/zak
Das wird der österreichischen HipHop-Szene bestimmt nicht gefallen: FPÖ-Kapitän Heinz-Christian Strache bedient sich mit dem Rap ihres liebsten Kommunikationsmittels. ( Der "HC-Rap" als mp3-File )

Diss HC!

Nun ist es aber im Rap-Geschäft üblich, einen Konter, einen Gegenangriff, einen Diss zu setzen. Ziel ist es dabei natürlich, den ursprünglichen Rap und dessen InterpretInnen ordentlich zu zerpflücken, um anschließend als SiegerIn aus dem Rap-Ring zu steigen. derStandard.at und hiphop.at rufen Österreichs HipHop-AktivistInnen hiermit also auf, den Bleistift zu spitzen und ins Studio zu marschieren. Dem FPÖ-Chef bleibt es natürlich vorbehalten, selbst auch noch einen oder mehrere Versuch/e zu starten und zurück zu dissen.

Alle Einsendungen werden an music@hiphop.at gerichtet, anschließend werden die acht besten Tracks auf derStandard.at und hiphop.at veröffentlicht und einem Publikums-Voting sowie einer Fachjury unterzogen. Der Sieger oder die Siegerin erhalten eine Menge Aufmerksamkeit.

Die Teilnahmebedingungen >>>

1. Das Team

Den Wettbewerb machen diese Partner möglich:

derStandard.at
hiphop.at (headquarters@hiphop.at)

Sie werden im Folgenden als "Wettbewerbsveranstalter" bezeichnet.

2. Beiträge

Zur Teilnahme am Kreativwettbewerb muss ein Musikbeitrag in Form eines –mp3 (max 192kpbs) an music@hiphop.at spätestens bis zum 15.09.2006 eingesendet werden.

a. Inhaltliche Anforderungen an den Wettbewerbsbeitrag

Die Texte der Beiträge sollen als Antwort auf den "HC-Rap" verstanden werden, die Form der Tracks muss - zumindest im weitesten Sinne - der Definition von "Rap" entsprechen.

HipHop ist unter anderem auch eine Kultur der Toleranz und des Respekts untereinander. Insbesondere - aber keineswegs ausschließlich – beleidigende Inhalte, die auf Unterschieden der Rasse, der Nationalität, der ethnischen Herkunft, der Religion, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder Sonstigem beruhen, sind nicht erwünscht. Wüste Beschimpfungen, die eine Ehrenbeleidigung darstellen, können nicht veröffentlicht werden.

b. Rechtliche Anforderungen an den Wettbewerbsbeitrag

Die TeilnehmerInnen sind für die Inhalte, welche für die Teilnahme am Wettbewerb eingereicht werden, selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit. Insbesondere sind die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte, sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu achten.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt den Wettbewerbsveranstaltern das Recht ein, das eingereichte mp3 auf deren Webseiten unentgeltlich und auf unbestimmte Zeit als Download anzubieten.

c. Änderungen

Die Wettbewerbsveranstalter behalten sich das Recht vor die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version ist auf hiphop.at und derStandard.at abrufbar.

3. Abstimmung

Acht Beiträge werden für die Endausscheidung von den Wettbewerbsveranstaltern ausgewählt und veröffentlicht. Alle veröffentlichten Beiträge werden anschließend von einer ausgewählten Jury bewertet. Die Jury besteht aus Mitgliedern der Wettbewerbsveranstalter (zwei Stimmen von derStandard.at, zwei Stimmen von hiphop.at), sowie zwei aktiven Rappern, die vom Bewerb ausgeschlossen sind. Die Jury wählt unter künstlerischen Gesichtspunkten einen Gewinner. Ab dem 18.09.2006 können hiphop.at- und derStandard.at-UserInnen Ihr Lieblings-mp3 wählen. Diese UserInnen-Votings entsprechen ebenfalls jeweils einer Jurystimme.

Der Gewinner wird am 25. September 2006 auf derStandard.at und hiphop.at bekannt gegeben.

4. Ausschluss von der Teilnahme/ Spam

Die Wettbewerbsveranstalter sind berechtigt, TeilnehmerInnen vom Wettbewerb sofort aus wichtigem Grunde auszuschließen. Dies ist insbesondere der Fall bei Einreichung rechtswidriger Beiträge oder sonstigen Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, sowie vor allem bei vollendeter oder versuchter Manipulation des Wettbewerbs und dessen Ablaufs. Hierunter zählt auch die Bedrohung oder Belästigung von Mitarbeitern der Wettbewerbsveranstalter.

5. Nutzungsrechte

a. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin garantiert, Inhaber sämtlicher Rechte des Musikstückes zu sein, die für oben genannte Verwendung im Rahmen des Gewinnspiels erforderlich sind.

b. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt die Wettbewerbsveranstalter von allen Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der Verwendung des eingesendeten mp3s frei. Den Wettbewerbsveranstaltern wird bei der Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung geboten, sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für die Wettbewerbsveranstalter übernommen.